Hat sich erledigt, da steht für vfl 2005-2008. Habe aber V3 bestellt und dort steht, dass es V4 sind -.-
Beiträge von Testo90
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Habe mir diese mtec v3 für meinen e90 vfl mit xenon bestellt, aber nicht wirklich darauf geachtet, ob die passen -.- spontaner schnellkauf(Shop in Deutschland). Jemand ne Ahnung?
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E90 325i N52 2,5L
Im EG-Schein steht 225/35/19 VA und HA 255/30/19 - Es steht nur nicht drin VA + HA auf 225/35/19.Also: A02 sagt: Eintragen in Fahrzeugschein durch Behörde. - Laut ABE entfällt dies, wenn man die ABE mit sich führt, bei Reifen rundum 225/35/19
A01 wird nicht genannt - Somit für mich also kein Eintragungsmuss.
A01 ist lediglich bei 235/35/19 + Tach"messung".
Das wollte ich mir ja ersparen.Achslast haut auch hin bei VA +HA.
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225/35 19 ist E90 Standardgröße.
Bei 8x19 rundum und Serienfahrwerk brauchst du nichts abnehmen lassen
Er argumentiert damit, da die nicht im Schein/EG-Bescheinigung stehen (225/35/19) stehe ja tatsächlich nicht drin. Aber für mich spricht die ABE was anderes.DAnke
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Wenn Auflage A01 bei deinem KFZ nicht genannt wird, brauchst nicht abnehmen lassen.
Um welche Felgen handelt es sich denn genau?MAM B1 et35 8x19 - bin auch der Meinung, dass ich die nicht eintragen lassen muss, sowie ich noch nicht mal eine Berichtigung der Papiere vornehmen muss... der Reifenhändler sagt was anderes... er sagt: "Glaub mir, du kommst um die Eintragung nicht herum"
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Moin Gemeinde,
habe über meinen örtlichen Reifenhändler Felgen in 19Zoll mit 225/35/19 bestellt inkl. Reifen.
Laut meiner Deutung der ABE, muss ich eigentlich nichts machen, einfach aufziehen.
Mein Händler sagt, ich muss diese beim Tüv vorführen.
Hier die Zitate der ABE:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Weiter steht:Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
A01 wird nicht genannt:A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.Also: liege ich richtig, dass ich die Felgen/Radkombination nicht vorführen muss?
Danke
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Gibt's denn eine Ermäßigung bei den Kosten für die App? (Vollversion)
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jaa, vorhin wusste ich das noch nicht.
Jetzt bin ich in vielerlei Dingen schlauer^^^
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Danke, hab da schon drin gelesen gehabt.
Ich habe die ABE falsch gelesen gehabt.
Klar, die 8,0 sind wichtig für die Reifenbreite.
Aber in der ABE/Gutachten ist die Eintragung bei 225 Reifen nicht erforderlich.
Das macht die Sache einfach.
Nur noch gucken, ob man mit " so dünnen" Reifen leben kann^^ -
Genau dasselbe hab ich grad auch gedacht.
Es ist doch so wie immer:
Schau in die ABE/ ins Gutachten, je nachdem, was du hast. Da steht alles drin, was du wissen musst.
Dort suchst du dann dein Auto und schlägst alle Auflagen nach, die dort bei deinem Modell vermerkt sind. Am Besten, du markierst sie auch gleich.
Sollten dann noch Missverständnisse auftreten oder du nicht sicher bist, ist es am sinvollsten, du suchst deinen Prüfer auf und beredest mit ihm, was er denn gerne vorgelegt bekommen würde, um deine Rad/Reifen Kombi einzutragen. Das ist der einzige vernünftige Weg. Sollte der Prüfer wirres Zeug reden, suchst du einen anderen auf. Aber sowas gehört VORHER abgeklärt, sonst guckst du nachher evtl dumm aus der Röhre.Hier geht es um absolute Standardgrößen. Kann nicht erkennen, welches Problem es mit den 225ern oder mit den 235ern geben sollte, solange der Lastindex stimmt. Die 235 stehen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Gutachten drin
Achja, bei den 17 Zöllern ist ein 225er ebenfalls auf einer 8j Felge montiert
Jup, die 235 stehen drin, jedoch mit Tachoabweichungstest und Abnahme. Die 225 erfordern einfach mal gar nichts