Beiträge von Testo90

    E90 325i N52 2,5L
    Im EG-Schein steht 225/35/19 VA und HA 255/30/19 - Es steht nur nicht drin VA + HA auf 225/35/19.


    Also: A02 sagt: Eintragen in Fahrzeugschein durch Behörde. - Laut ABE entfällt dies, wenn man die ABE mit sich führt, bei Reifen rundum 225/35/19
    A01 wird nicht genannt - Somit für mich also kein Eintragungsmuss.
    A01 ist lediglich bei 235/35/19 + Tach"messung".
    Das wollte ich mir ja ersparen.


    Achslast haut auch hin bei VA +HA.

    Wenn Auflage A01 bei deinem KFZ nicht genannt wird, brauchst nicht abnehmen lassen.
    Um welche Felgen handelt es sich denn genau?



    MAM B1 et35 8x19 - bin auch der Meinung, dass ich die nicht eintragen lassen muss, sowie ich noch nicht mal eine Berichtigung der Papiere vornehmen muss... der Reifenhändler sagt was anderes... er sagt: "Glaub mir, du kommst um die Eintragung nicht herum"

    Moin Gemeinde,


    habe über meinen örtlichen Reifenhändler Felgen in 19Zoll mit 225/35/19 bestellt inkl. Reifen.


    Laut meiner Deutung der ABE, muss ich eigentlich nichts machen, einfach aufziehen.


    Mein Händler sagt, ich muss diese beim Tüv vorführen.


    Hier die Zitate der ABE:
    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den



    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,



    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,



    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    Weiter steht:


    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung


    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung


    (FZV) nicht erforderlich.



    A01 wird nicht genannt:A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten


    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen



    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO



    auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster



    bescheinigen zu lassen.




    Also: liege ich richtig, dass ich die Felgen/Radkombination nicht vorführen muss? ?(


    Danke :D

    Danke, hab da schon drin gelesen gehabt.
    Ich habe die ABE falsch gelesen gehabt.
    Klar, die 8,0 sind wichtig für die Reifenbreite.
    Aber in der ABE/Gutachten ist die Eintragung bei 225 Reifen nicht erforderlich.
    Das macht die Sache einfach.
    Nur noch gucken, ob man mit " so dünnen" Reifen leben kann^^


    Jup, die 235 stehen drin, jedoch mit Tachoabweichungstest und Abnahme. Die 225 erfordern einfach mal gar nichts :P