Alles anzeigenIch würde mich mit einem Anwalt über die Thematik unterhalten.
Der kann die Polizei auch auffordern, den Beweis zu erbringen, dass das Gerät ordnungsgemäß justiert war, laut ADAC sind wohl ca. 30% der Geräte nicht ordnungsgemäß justiert.
Dann gibt es seit ein paar Monaten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem hervorgeht, dass das Blitzen/Filmen unter Umständen gegen Dein Persönlichkeitsrecht verstößt und dann ist die Aufnahme als Beweis bei Gericht nicht zulässig.
Anbei ein kleiner Link dazu.
Hmm - danke für den Link... Nun hab ich Blut geleckt... Gibt da auch was neueres http://www.lto.de/de/html/nach…egen-BuC39Fgeldbescheide/
Allerdings scheint es in Bayern echt schwer zu sein... Aber nun gut - wozu hat man denn die Rechtsschutz...
Dennoch werde ich, egal wie es ausgeht, in Zukunft wieder mehr auf den Abstand achten! Zudem finde ich dieses Persönlichkeitsrechtsgefasel echt affig - aber wenns mir hilft
Grüße