Beiträge von mig77

    Das mit dem Porsche-Urteil bezieht sich aber nur darauf, wenn der Wagen auch tatsächlich repariert wird. Sprich, lässt Du Deinen Wagen bei BMW reparieren, dann hast Du auch auch ein Anrecht auf die höheren Stundenverrechnungssätze. Das mit der Beilackierung ist immer ein schwieriges Thema. Da Du ja fiktiv abrechnest, geht die Versicherung theoretisch davon aus, dass aufgrund der aktuellen Technik ein Beilackieren nicht nötig ist (alles fiktiv). Praktisch sieht das Ganze schon wieder ein wenig anders aus. Sollte sich natürlich beim Lackieren herausstellen, dass es einen Farbtonunterschied gibt, dann zahlt in der Regel auch dieses die Versicherung.

    Bei fiktiver Abrechnung werden immer nur die durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze zu Grunde gelegt. Des Weiteren wird die Mehrwertsteuer einbehalten und eine Beilackierung wird ebenfalls nicht abgerechnet, was ja auch Sinn macht. Erst wenn Du eine Reparatur nachweisen kannst, werden Dir diese Dinge nachgezahlt.

    Am Anfang hatte ich auch etwas Bedenken, aber da der Komfortzugang nur öffnet und schließt, wenn man sehr nahe vor der Tür steht, sollte das also kein Problem darstellen. Ich hätte da mehr Bedenken, wenn ich mein Fahrzeug aus größerer Entfernung per Funkschlüssel öffne und verschließe.