Also, als Versicherungsfuzzi mal so alles zusammengefasst:
Werkstattbindung mindert den TK und VK Beitrag um 20%. Jeder Versicherer kann dir die Partnerwerkstätten sagen. Zumindest ist das bei uns so. Und da sind auch alle großen mit drin. Also BMW, Audi usw direkt im Ort.
Solltest du zu einer anderen gehen, werden 20% vom Rechnungsbetrag nicht erstattet.
Bei einer Werkstattbindung gibt die Versicherung an, wie der maximale Höchstsatz für z.B. den Stundenlohn sein darf.
Bei Erstattung über Werkstattbindung gibt es (zumindest bei uns) 5 Jahre Garantie auf Teile und die Arbeit an sich...
Zur SF:
Grundsätzlich können SF Klassen übernommen werden. Ausschlaggebend ist aber das Rabattgrundjahr. Das heißt:
Mit SF2 (Zweitwagenregelung) angefangen im jahr 2010. Somit in 2015: SF7.
Solltet ihr zu einer anderen Versicherung mit einem einzigen Vertrag wechseln, bekommt ihr dort SF5, weil der Vertrag 5 Jahre lief.
Der Prozentsatz der der SF Klasse entspricht, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Aber größtenteils ähnlich.
Da jede Versicherung jedes Jahr neue Bedingungen herausbringt, kann es gut sein, dass ausser durch die Bedingungsaktualisierung schon der Beitrag sinkt, da die Prozentsätze zu euren Gunsten herabgesenkt wurden.
SF Klassen können von Verwandten übernommen werden. Ich bin 24, das heißt, ich kann mit BF17, SF7 maximal haben. Sollte ich den Vertrag meines Vaters mit SF20 übernehmen, verliere ich 13 Jahre und setze mit SF7 fort.
Man kann nur soviele Jahre übernehmen, die man auch selbst erfahren hätte. Also, wenn ein Vertrag mit hoher SF Klasse frei ist, dann über diesen das Auto anmelden und versichern (Oder: Abweichender Halter)
Zum Basistarif würde ich mich generell NIE versichern. Die Deckungssummen sind erheblich geringer!
Ausserdem sind auch überall die Leistungsumfänge in TK und VK unterschiedlich. Vorallem in der TK. (Beispiel: Wildschaden; nur Haarwild, Alt-gegen-Neu usw.)
Einige Versicherungen machen bei U23 einen Zuschlag, manche bei U25. Auch hier vergleichen.
Sprich: Grundsätzlich, sollte man vor dem Versicherer-wechsel nach dem Beitrag nach neuen Bedingungen fragen. In denen steht auch übersichtlich der Prozentsatz und die Rückstufung erklärt.
Noch so Allgemein: Eigentlich ist der Vergleich immer sinnlos. Da jeder andere Tarifierungsmerkmale hat. Der eine fährt 6000km im Jahr. Der andere 19000km. Der eine wohnt in Berlin, der andere im Kuhkaff :), Garage, Wohneigentum, ÖD Rabatt, Rabattretter usw.
Solltet ihr noch Fragen haben, meldet euch