Hallo Rasun,
Ersteinmal ist die Sache schade wie es gelaufen ist, und du solltest einen Anwalt (regional) anrufen und Ihn fragen, die Sahlage schildern vielleicht gibt es ja wenn es eine Pfuscherwerkstatt ist, eine Sammelklage bereits.
Allerdings ist zu klären, ob die nach/durch die Reparatur aufgetretende
Schäden im Zusammenhang mit der Reparatur stehen. Dies wird im Zweifel
nur ein Gutachter beurteilen können.
Sind die auftretenden Mängel durch die Werkstatt verursacht worden,
haben Sie einen Anspruch auf kostenloses Beheben. Weigert sich die
Werkstatt mahnen Sie die kostenlose Reparatur schriftlich an und setzen
der Werkstatt eine Frist. Danach befindet sich die Werkstatt in Verzug
und Sie könen alle weiteren anfallenden Kosten sich ersetzen lassen.
Einige Gerichte gehen aber auch von einer Umkehrung der Beweislast aus
(z. Bsp. Landgericht Bonn, Urteil vom 19.10.2005, Az.: 5 S 154/05), d.h.
die Werkstatt muss beweisen dass kein Fehler gemacht wurde. Diese
Rechtsansicht hat sich jedoch (noch) nicht durchgängig
durchgesetzt,sodass du dich darauf nicht allein verlassen solltest.
Du trägst dabei ein finanzielles Risiko für den Fall das das Gericht eine andere Entscheidung fällt.
Du musst ja hoffentlich, ene Rechnung erhalten haben damals. Beim Einbau eines neues Stoßdämpfers muss dieser gelistet werden, da du diesen ja auch bezahlt. Meistens mit Artkl oder Seriennummer. Anhand dieser Rechnung kannst du ggf. eine Mängelhaftung auch nach 2 Jahren festmachen- Umkehrschluss!!! Es ist erst nach zwei Jahren ein Defekt aufgetreten d.h die Gegenseite wird auf Verschleiß plädieren.
Allem in Allem, Rechnung mit Teil wäre der erste Schritt. (Direkt oder später mit Anwalt)
Zur Werkstatt das Bemängel "Aufgrend euerer Mangelhaften Reparatur" Schritt Zwei
-Wenn Diese bis dann nicht einlenkt-
Schritt Drei - Gutachten anrufen Schildern der Sachlage hören wie er reagiert, einladen und anhand eines für dich positiven Gutachtens kannst du eine Klage anstreben