Beiträge von H@wk

    Eine Einzelabnahme muß nur gemacht werden, wenn Felgen anderer Fahrzeugtypen oder andere Reifen als im Gutachten aufgeführt, gefahren werden.
    Werden Felgen gefahren, wo Fahrzeugtyp und Reifengröße im Gutachten drin stehen, muß nur eine Eintragung nach §19 gemacht werden.


    Genau das war zu erwarten.
    Ausgangswerte sind natürlich die von einem nagelneuen Serienfahrwerk.
    Das sich das Fahrwerk nach über 100tkm um einiges gesetzt hat, sollte auch klar sein.
    Daher kann man nicht vom Ist-Zustand ausgehen.


    Viele Leute wundern sich auch und vermuten Fehler, wenn der Wagen plötzlich 2cm höher ist, obwohl nur neue Dämpfer reinkamen.

    Die Kilometer sind für ein Cabrio in Ordnung.
    Mein 1er Cabrio(120d) ist von Ende 2008 und hat erst 75tkm.


    Für mich käme auch nur der N57 in Frage, in Verbindung mit einem CIC. Das CIC kam glaube so ab 09/2008.