ZitatDie maximale Regresshöhe kann überschritten werden, wenn dem Versicherungsnehmer sowohl eine Pflichtverletzung vor dem Versicherungsfalls als auch eine Pflichtverletzung nach dem Versicherungsfall vorzuwerfen sind. Dann werden beide Beträge addiert, so dass eine Forderung von 7500 Euro möglich ist.
Regress des Haftpflichtversicherers und Haftungsteilung
Auf wie viel der Regress in der KFZ-Haftpflichtversicheurng begrenzt ist und wann keine Begrenzung vorhanden ist.
kfz-versicherungen.com
Hast du mal die Einstellung deiner Scheinwerfer prüfen lassen?
Ja, war gerade beim TÜV und weiß auch wo die Schräubchen sind