In Sachen Staub: Ein klassischer Staubwedel vollbringt auch gute Dienst
Beiträge von obbudelldugg
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Was man noch bedenken sollte:
ab Erstzulassung Juli 2009 kostet der Diesel ca. 100 Euro weniger Steuern, als ein gleicher Diesel mit EZ vor 07/09, da ab besagten Datum nach CO2-Ausstoß berechnet wird, anstatt Hubraum.
100 Euro machen auf Jahre gesehen auch noch einen Unterschied.
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Mal zum Thema Kühlmitteltemp.
Ich weiß nicht, ob es hier im Forum schon mal angesprochen wurde...es geht relativ elegant und schmerzfrei und zwar:
mit einem Bluetooth OBD Adapter (bei Ebay unter 20 Euro)
und dem App Torque OBD (kostenlos oder Pro Version für knapp 4 Euro)
Also insgesamt sehr kostengünstig !!!
Man kann sich hier nicht nur die KMT anschauen sondern noch x andere Werte anzeigen lassen und auch Fehlermeldungen löschen.
Weiteres hier --> Link zum App : Playstore
Link zum Adapter: @eBay
Anbei noch ein Screenshot im Anhang von der Playstore Seite
Also das funktioniert tadellos (hab die Free Version) !!! Hätte ich nie gedacht !!! So macht Smartphoning Spaß
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Nun werden bestimmt wieder ienige sagen, das merkt die Polzei eh nicht, da die eh keine Ahnung hat aber was passiert wenn doch? Bußgeld? Punkte? Versicherungsschutz?
Grundsätzlich verliert das Fahrzeug damit die Betriebserlaubnis. Was das bedeutet kann sich jeder ausrechnen.
Ein Grund hierfür: die LEDs dimmen nicht ab, wenn das Ablendlicht an ist.
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Mit Airbag raus ist die Chance ungleich höher, dass alles Heile bleibt.
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Ich hoffe natürlich auch, dass sich alles klärt und der TE seinen Schaden vom Land ersetzt bekommt
Die nächste (aber hier nicht gar so relevante) Frage ist, ob sich das Land, dann das Geld vom Fahrer des FuStW wiederholt --> wenn dieser gewissermaßen grob fahrlässig handelte
Zum Thema Sonderrechte noch: auch z. B. die Müllabfuhr hat Sonderrechte, so dürfen die z. B. verkehrt durch Einbahnstraßen (und die haben weder blaues Licht aufm Dach, noch ne Sirene an Bord)
Und nun toitoitoi, dass alles gut wird
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Also ne Blackbox gibt es zumindest in Niedersachsen nicht --> Ländersache --> auch ne Frage des Geldes.
Ich vergleiche nicht Sonderrechte mit Wegerechten, wollte nur aufzeigen, dass es Unterschiede gibt, da hier offenbar davon ausgegangen wird, dass die Polizei NUR mit Blaulicht/Horn über ne rote Ampel fahren darf.
Grundsätzlich wirds ja bei nem dringenden Einsatz so gehandhabt, dass das Horn durchläuft.Wie, warum und weshalb das hier im konkreten Fall nicht so war, wird sich klären
Das wichtigste ist : keiner wirklich körperlich zu Schaden gekommen.