Beiträge von obbudelldugg
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Mit Airbag raus ist die Chance ungleich höher, dass alles Heile bleibt.

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Ich hoffe natürlich auch, dass sich alles klärt und der TE seinen Schaden vom Land ersetzt bekommt

Die nächste (aber hier nicht gar so relevante) Frage ist, ob sich das Land, dann das Geld vom Fahrer des FuStW wiederholt --> wenn dieser gewissermaßen grob fahrlässig handelte

Zum Thema Sonderrechte noch: auch z. B. die Müllabfuhr hat Sonderrechte, so dürfen die z. B. verkehrt durch Einbahnstraßen (und die haben weder blaues Licht aufm Dach, noch ne Sirene an Bord)
Und nun toitoitoi, dass alles gut wird

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Also ne Blackbox gibt es zumindest in Niedersachsen nicht --> Ländersache --> auch ne Frage des Geldes.
Ich vergleiche nicht Sonderrechte mit Wegerechten, wollte nur aufzeigen, dass es Unterschiede gibt, da hier offenbar davon ausgegangen wird, dass die Polizei NUR mit Blaulicht/Horn über ne rote Ampel fahren darf.
Grundsätzlich wirds ja bei nem dringenden Einsatz so gehandhabt, dass das Horn durchläuft.Wie, warum und weshalb das hier im konkreten Fall nicht so war, wird sich klären

Das wichtigste ist : keiner wirklich körperlich zu Schaden gekommen.
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Zuviel James Bond geguckt ?

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Gilt für alle Lampen...die Zulassung gilt nur für die Originallampen und wenn Änderungen vorgenommen werden ohne Zulassung, erlischt damit die BE.
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Sieht nicht schlecht aus...aber wenn es der Rennleitung auffällt wirds teuer, da hier ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vorliegt. Punkte gibts dafür obendrauf.
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Fahrzeugparks der Polizei sind NICHT einheitlich in Bezug auf Leasing, Kilometerleistung etc. pp.
GRUND: Polizei ist Ländersache und jedes Land kocht sein eigenes Süppchen.ü
Bsp: Niedersachsen - hier werden z. Z. die Fahrzeuge (wieder) gekauft und kommen dann zwischen 250000 km - 300000 km untern Hammer oder werden aussortiert. Es gibt NICHT wenige Fahrzeuge mit min. 250000km auf der Uhr !!!