Also ne Blackbox gibt es zumindest in Niedersachsen nicht --> Ländersache --> auch ne Frage des Geldes.
Ich vergleiche nicht Sonderrechte mit Wegerechten, wollte nur aufzeigen, dass es Unterschiede gibt, da hier offenbar davon ausgegangen wird, dass die Polizei NUR mit Blaulicht/Horn über ne rote Ampel fahren darf.
Grundsätzlich wirds ja bei nem dringenden Einsatz so gehandhabt, dass das Horn durchläuft.
Wie, warum und weshalb das hier im konkreten Fall nicht so war, wird sich klären ![]()
Das wichtigste ist : keiner wirklich körperlich zu Schaden gekommen.