Die Polizei hat natürlich Sonderrechte und darf über z. B. rote Ampeln fahren. Hierfür muss nicht mal Blaulicht an sein 
ABER: Hierbei darf kein anderer gefährdet werden.
§35 Abs. 8 StVO: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
JETZT:
§ 38 Abs. 1 StVO : "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."
Abs. 2 vom § 38: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
Nun ist es IMMENS wichtig, dass es Zeugen gibt, die belegen können, dass kein Einsatzhorn verwendet wurde. Sonst könnte es Probleme geben. Wenn die Polizei belegbar NUR mit Blaulicht unterwegs waren kriegen sie die Schuld.