Beiträge von obbudelldugg

    Das ist ja dann schon mal Weltklasse :)


    Also einfach mit Geduld und probieren und probieren und probieren. Großartig am Airbag ziehen muss ich dann auch gar nicht oder ? Wenn die Feder bewegt wurde, "rutscht" die Seite dann automatisch vor (hoffe ich zumindest mal)

    Erstmal danke.


    Hier sieht das so spielerisch aus ...


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    Ach so....wenn ich es denn mal schaffen sollte den Airbag auszuklippsen --> beim wieder draufstecken: wieder mit der Federung spielen oder dranstecken und es rastet ein und fertig ?

    Ich tu mich leider - aber nicht ganz unerwartet - schwer mit dem Umbau.


    Hab auch einige DoItYourself BIld und Videoberichte konsumiert.


    Ich für meinen Teil denke, OHNE Airbagausbau ist das kaum möglich, so dass alles heile bleibt. Ich kanns mir zumindest nicht vorstellen.


    Nun geht aber das "Gestocher" los, um die Airbagverriegelung zu lösen. Kann man da noch irgendwie präzise Tipps geben, wie weit rein der Schraubendreher gesteckt werden muss, um diese Feder zu erreichen ?


    Und in etwa in welchem Winkel man das findet.


    Über Antworten wäre ich froh :) Danke !

    Kommt es zum Unfall, wird beprüft, ob sie grob fahrlässig/fahrlässig handelten.

    Das wird natürlich immer geprüft. Genauso wird das Verhalten des Unfallgegners geprüft.


    Ich kann nur wieder § 38 StVO wiederholen --> "Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"." (bei Blaulicht / Martinshorn)


    Von daher kann es sein, dass der Unfallgegner die Schuld bekommt, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält --> sofern der Streifenwagen mit Blaulicht UND Horn alles richtig machte.


    Genauso kann es anders sein, wenn der Streifenwagen hier Fehler machte (wonach es ja in diesem konkreten Fall ausschaut)

    @ SOD:


    Sicherlich .... aber NUR mit Blaulicht bleibts beim Sonderrecht --> mit erhöhter Umsicht (§ 35 Abs. 8 StVO)


    "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."


    Blaulicht / Sirene berechtigt zum Wegerecht --> § 38 Abs. 1 StVO


    "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."


    Somit ist hier und stets der Unterschied zwischen Sonderrecht (für die nicht einmal ein Blaulicht notwendig ist !!!) und Wegerecht zu ziehen !



    --> Von dem her ist hier im konkreten Fall dann das einzig entscheidende --> Fuhr der Streifenwagen mit Sirene oder ohne!? Und dafür sind Zeugen immens wichtig, wenn die Polizisten sagen, Horn war an.

    Ob im Einsatz oder nicht ist eindeutig nach zu vollziehen:


    Sonder- und Wegerechte werden immer eingetragen.

    Nö ! Wie gesagt es muss ja kein Einsatz sein, der von der Zentrale kommt a la "Schwerer Unfall an Ort XYZ" etc. pp.


    Dem Streifenwagen kann 10 Sekunden vorher in einer Verkehrskontrolle ein Fahrzeug stiften gegangen sein, welches nun verfolgt wird. Sowas weiß dann die Einsatzzentrale nicht sofort.


    Nur so mal als Beispiel.

    Das ist egal, ob die Sirene an war oder nicht. Polizei muss auf die anderen VT achten.


    Natürlich ist das NICHT egal. Einfach mal in die StVO gucken ! ;) --> §§ 35 / 38 StVO


    Da gibts gewisse Unterschiede ! Sicherlich SOLL und DARF keiner zu Schaden kommen !


    denke dass der Anwalt nach der Akteneinsicht direkt sehen kann ob die im Einsatz waren oder nicht :D


    aber jetzt mal ganz ehrlich blaulicht und martinshorn hin oder her, die "blauen" haben auf den verkehr zu achten wir sind ja schließlich nicht bei GTA 4, die haben außerdem noch eine vorbildsfunktion, sie müssen erst recht vorrausschauend fahren, vorallem wenn sie über rot fahren.

    Jein....es kann ja kurz vorher ein Verkehrsteilnehmer "stiften" gegangen sein, der nun verfolgt werden soll. Von daher kann der Einsatz ja nicht zwingend vorliegen, da so eine Sofortlage auch Sofortmaßnahmen bedarf.


    Sicher müssen Einsatzfahrzeuge auf den Verkehr achten ... aber hierbei gibt es das sogenannte Wegerecht - welches fordert, dass Blaulicht UND Signalhorn eingeschaltet sein müssen !!!


    Und genau HIER liegt der springende Punkt - vorliegender Einsatz hin oder her. Gibt es Zeugen, die sagen Sirene war an --> Problem Threadersteller. Sagen Zeugen --> Sirene war aus --> Problem Polizei.


    Ansonsten hier nochmal die Paragraphen --> § 35 StVO sowie § 38 StVO

    Die Polizei hat natürlich Sonderrechte und darf über z. B. rote Ampeln fahren. Hierfür muss nicht mal Blaulicht an sein :!:


    ABER: Hierbei darf kein anderer gefährdet werden.


    §35 Abs. 8 StVO: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."


    JETZT:


    § 38 Abs. 1 StVO : "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."


    Abs. 2 vom § 38: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."



    Nun ist es IMMENS wichtig, dass es Zeugen gibt, die belegen können, dass kein Einsatzhorn verwendet wurde. Sonst könnte es Probleme geben. Wenn die Polizei belegbar NUR mit Blaulicht unterwegs waren kriegen sie die Schuld.