@Brainny1: wieso sollte der hu-(umgangssprachlich TÜV ;)) Bericht dazu nicht ausreichen? Das betrifft natürlich nur Teile, die dabei auch begutachtet werden. Bei deinen hat aber ein Sachverständiger festgestellt, dass keine Mängel vorhanden sind. Bei einem ausgeschlagenen Lager am Fahrwerk wird der Händler also ganz einfach auf den Bericht verweisen. Sicherlich kann man das anfechten, das ist aber die gleiche Situation wie nach 6 Monaten und wie du selber sagst: das wird schwer, zumindest wenn es nicht in dem ersten paar Kilometern auffällt. Denn erstmal gibt es was schriftliches von einem unabhängigen, anerkannten gutachter.
Zu deinem zweiten Absatz: ich meine natürlich nicht selbst unters Auto gucken, sondern selbst zur dekra oder in die Werkstatt fahren und den Check in Auftrag geben. Wenn man selbst runter schaut, gibt es ja auch nichts schriftliches und die Frage, ob man dem Händler eine Kopie da lässt, erübrigt sich.
Edit: das ganze denke ich mir übrigens nicht gerade aus sondern spreche aus Erfahrung.