Beiträge von PD330

    Dass das diverse tuner anbieten, ist mir durchaus bewusst...lest doch wenigstens den Eingangspost, mensch. :D



    Weiß eigentlich irgendjemand, ob die MHD bzw. bimmerboost flashtools auch für den N53 funktionieren? Haben ja auch das MSD81 Steuergerät. Hab natürlich bei beiden schon angefragt, aber leider (noch) keine Antwort bekommen.

    Kann mir jemand eine sprühflasche empfehlen? Bzw muss man da auf was bestimmtes achten? Das Set von liqui moly finde ich nur noch für über 100€.
    Ich möchte da eigentlich nicht mehr viel basteln, also wenn das mit der sprühsonde plug and play passt, wäre schon schön..

    ... und das hat alles gar nichts mit der Handbremse zu tun ... Alles was für die Handbremse zuständig ist, kann man nicht von außen sehen...


    Ich musste übrigends echt schmunzeln, alles ich den Titel dieses Threads gelesen habe. :)

    Ich auch :D Natürlich löst sich die Handbremse nicht beim treten der kupplung, sondern sie ist er gar nicht fest gewesen. Merkt man halt nur nicht, da der Motor das Fahrzeug hält. Ohne eingelegten Gang wird es auch ohne getretene kupplung rollen.

    Ich krame den thread mal hervor....gibt es aktuelle empfehlungen?
    Wichtig ist mir vor allem Überwachung beim Parken, sprich G-Sensor und automatische Aufzeichnung ist pflicht. Ansonsten möglichst klein, wobei die Funktion schon im Vordergrund steht.

    Mal abgesehen von der technischen Machbarkeit: Ist es für die Situation überhaupt nötig, die Seite mit zu überwachen? Im Falle eines Unfalls ist es doch eine relativ klare Sache, wenn der Gegner die Vorfahrt missachtet hat. Und an welchem Ort genau es geknallt hat, ist ja auch nur mit der Frontkamera ersichtlich...

    In Absatz 1 steht aber, dass es erstmal eine Mahnung mit Fristsetzung bedarf. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, besteht kein Versicherungsschutz mehr.


    Und ja, wie gesagt, in allen mir bekannten Bedingungen steht das nochmal genau so drin.

    § 38 VVG


    Völlig egal was in den Versicherungsbedingungen steht, Versicherungsschutz besteht auch bei nichtzahlen erstmal weiterhin. Wobei sowieso jede Versicherung deren Bedingungen ich je gelesen habe genau das gleiche nochmal drin stehen hat...