Beiträge von PD330

    ... und das hat alles gar nichts mit der Handbremse zu tun ... Alles was für die Handbremse zuständig ist, kann man nicht von außen sehen...


    Ich musste übrigends echt schmunzeln, alles ich den Titel dieses Threads gelesen habe. :)

    Ich auch :D Natürlich löst sich die Handbremse nicht beim treten der kupplung, sondern sie ist er gar nicht fest gewesen. Merkt man halt nur nicht, da der Motor das Fahrzeug hält. Ohne eingelegten Gang wird es auch ohne getretene kupplung rollen.

    Ich krame den thread mal hervor....gibt es aktuelle empfehlungen?
    Wichtig ist mir vor allem Überwachung beim Parken, sprich G-Sensor und automatische Aufzeichnung ist pflicht. Ansonsten möglichst klein, wobei die Funktion schon im Vordergrund steht.

    Mal abgesehen von der technischen Machbarkeit: Ist es für die Situation überhaupt nötig, die Seite mit zu überwachen? Im Falle eines Unfalls ist es doch eine relativ klare Sache, wenn der Gegner die Vorfahrt missachtet hat. Und an welchem Ort genau es geknallt hat, ist ja auch nur mit der Frontkamera ersichtlich...

    In Absatz 1 steht aber, dass es erstmal eine Mahnung mit Fristsetzung bedarf. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, besteht kein Versicherungsschutz mehr.


    Und ja, wie gesagt, in allen mir bekannten Bedingungen steht das nochmal genau so drin.

    § 38 VVG


    Völlig egal was in den Versicherungsbedingungen steht, Versicherungsschutz besteht auch bei nichtzahlen erstmal weiterhin. Wobei sowieso jede Versicherung deren Bedingungen ich je gelesen habe genau das gleiche nochmal drin stehen hat...

    Wenn es eine folgepräme war, also du schon länger bei der Versicherung bist, fällt nicht sofort der Schutz weg. Erstmal bedarf es einer Mahnung mit Fristsetzung und Hinweis auf die folgen. Wobei das inzwischen passiert sein sollte? Das Jahr ist ja schon etwas älter...
    Nicht zahlen ist natürlich trotzdem blöd, wenn du mit einer Beitragserhöhung nicht einverstanden bist, kannst du nur kündigen.


    Zum auspolieren darf der Kratzer noch nicht bis auf die Grundierung runter sein. Ist in dem Fall also leider nicht möglich :(

    Quelle? Ein Steuerkettenschaden hat sehr oft unmittelbar den Motorschaden zur Folge. Somit wurde man dir dann zu deinem kaputten Motor eine neue Steuerkette in die Hand drücken und gut ist :watchout:

    Ich finde leider auf die Schnelle keine verlässliche Quelle dazu...finde allerdings auch nirgends eine Regelung, dass Folgeschäden mit übernommen werden müssen.
    Du hast natürlich Recht, dass in so einem Fall der Käufer ziemliches Pech hat. Es ist jetzt natürlich auch ein spezieller Fall, es gibt ja zig andere Szenarien von kaputten Teilen, die keine weiteren Schäden zur Folge haben bzw. diese erst sehr spät auftreten würden. Wahrscheinlich ist es in dem Fall einfach blöd geregelt.


    Ansprüche gegenüber der Werkstatt, die die Kette gewechselt hat, sind natürlich nochmal was anderes. Die dürften theoretisch bestehen. Ob sie praktisch durchsetzbar sind, steht leider wieder auf einem anderen Blatt.

    Wenn die Steuerkette erneuert wurde, sie kaputt geht und den Motor mit in den Tod reisst = nicht dein Problem. Du als "Laie" kannst das Risiko ja in der Regel gar nicht bewerten.

    Sorry aber das ist einfach falsch! Folgeschäden sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt, du könntest höchstens Schadensersatz geltend machen. Hier liegt die Beweislast aber wieder beim Käufer.


    edit: was glaube ich auch oft falsch verstanden wird: Die Gewährleistung ist dazu da, dass der Käufer sicher sein kann dass er ein zum Kaufzeitpunkt mangelfreies Produkt erhält. Nicht, dass dieses Produkt dann auch eine bestimmte Zeit lang hält.