Ach du meine SCH.... ![]()
Hab mal eine Parkschadenversicherung abgeschlossen - der Schaden wird bis auf dem Selbstbehalt übernommen und die ziehen dann für dich die Regressansprüche durch - danach natürlich auch den Sebbstbehalt usw. - die Kosten für die Reparatur werden direkt durch die beglichen.
gruss
gb ![]()
