Ich kenn es nur so das höher drehen kein Problem ist.
Nur die eingetragene tiefe darf nicht unterschritten werden.
So handhabt das auch die Polizei bei Kontrollen und der TÜV bei mir hier.
Also gaaaaanz theoretisch: normalerweise will der eintragende Prüfer ja ein Vermessungsprotokoll sehen und prüft die Scheinwerfereinstellung. Wenn alles paßt, trägt er das Fahrwerk ein mit den Maßen (entweder am Gewinde oder sogar Höhe Kotflügelkante).Ob die das tatsächlich so machen, sei mal dahingestellt.
Jetzt ist das Ganze höher und evtl. ungleich, somit stimmt die Fahrwerkseinstellung evtl. nicht mehr oder die Scheinwerfer leuchten sonst wo hin.
Praktisch gesehen wird natürlich kein Polizist ein Auto bemängeln, dass höher als eingetragen eingestellt ist. Sich darauf verlassen kann man sich aber nicht.
Bilstein hat früher immer damit geworben, dass man bei deren B16-Fahrwerken einen zulässigen Verstellbereich eingetragen bekommt, in dem man quasi frei einstellen konnte. Waren aber meist eh nur 15-20mm Differenz. Und oft haben das die Sachverständigen nicht so eingetragen, weil sie ja gewohnt waren, eine bestimmte Höhe festzusetzen. Die in den Gutachten oft beispielhaften Eintragungen werden meist ignoriert...