Nun, mir liegt diese Arbeitsanweisung nicht im Wortlaut vor. Ich kann nur vermuten, dass da drin stand, dass Reifen der Marke XY besonders genau angesehen werden sollten, weil sie eben zu erhöhtem Verschleiß der Innenflanken neigen könnten (weiß zwar nicht, warum das dann nicht bei allen Herstellern der gleichen Größe der Fall ist?).
Wenn das dem BMW-Händler UND sogar dem TÜV-Prüfer nicht aufgefallen ist, könnte es ja wohl auch sein, dass da einfach noch nicht soviel davon zu sehen war. Eine Verschwörungstheorie, dass der TÜV-Prüfer das nicht bemängelt hat, um die Schlamperei des BMW-Händlers beim letzten Service zu verdecken, ist ja wohl kaum haltbar.
Im Gegenteil: einseitig abgefahrene Reifen zu bemängeln wird wohl niemand einem TÜV-Prüfer verübeln, für den BMW-Händler wäre das auch sofort generierbarer Umsatz.
Dass der BMW-Händler das so mittlerweile bestätigt hat, ist zwar schön, aber wohl eher der Taktik geschuldet, dass man nach 2 oder mehr Monaten nicht mal mehr nachvollziehen kann, wie das damals aussah oder wer da Recht hat. Am Schluß ist so der Schaden für den Händler am geringsten...paar Euro in den Sand gesetzt, aber keine dussligen Fragen von der BMW-Kundenbetreuung wg. einer Kundenbeschwerde, oder evtl. Rufschädigung durch den Kunden. Wird wohl jede Werkstatt so machen, das ist einfach Abwägung der negativen Auswirkungen....
Man wird abwarten müssen, was vom Zulieferer dazu kommt. Aber auch hier wird man evtl. schnell eine Gutschrift (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) erstellen, um das Thema nicht über Wochen mit zig Leuten am köcheln zu halten. Kenne das aus meinen Zeiten beim Reifenhandel - am Ende hat der Hersteller halt ein paar Euro lockergemacht, um den Kunden doch noch ruhigzustellen...
Gibt genug Kunden, die uferlos Zeit haben, sich solchen Themen zu widmen, weil sie arbeitstechnisch nicht ausgelastet sind.
Wie schon gesagt: toll, dass es am Ende glimpflich ausgegangen ist und der Autobesitzer auch noch kostentechnisch gut rausgekommen ist. Ob man so etwas Monate später noch der Werkstatt bzw. dem TÜV anlasten kann, wage ich immer noch zu bezweifeln.