Beiträge von crazyiven

    Ich würde mich auf jedenfall mit dem BMW Kundenservice in München in Verbindung setzen, denn so gehts echt nicht! Das ist echt ne Unverschämtheit ... nen Kunden als Lügner dahinstellen obwohl er sogar nen Zeugen hat ... ich glaub mein Schwein pfeifft!

    Janvandam möchte keine Diskussion über sowas hier im Thread und deswegen wirds gelöscht ... das ist immerhin auch der Bereich um sein Auto vorzustellen und nicht primär um über sowas zu diskutieren. Deswegen habe ich gerade wieder ein wenig gesäubert. Bitte unterlasst es sowas zu schreiben, Janvandam hat mehrfach darum gebeten. Andernfalls wirds kommentarlos gelöscht (und verschwindet dann nach Ablauf des Zeitfensters komplett).

    Wenn Du diese Versicherung hast, dann nutze Sie, klar! Vollkommen richtig! Bei mir ist nach ca. einem Monat hinten PDC ausgefallen ... wurde komplett durch die Gewährleistung des Autohauses übernommen und NICHT! über die EuroPlus ... weil es halt die Gewährleistung des Händlers war ... ich vermute wäre ich nach den 6 Monaten mit solch einem Schaden gekommen wäre das voll auf die EuroPlus gegangen.


    Aber ohne genauere Infos gehe ich nun von einer normalen Gewährleistung aus, vor allem weil der Ersteller in einem Post erwähnt, dass das Autohaus von "die 6 Monate sind rum" sprach und somit für mich der Fall einer normalen Gewährleistung ohne Garantie vorliegt. Und deswegen sollte jeder genau Prüfen:
    - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung & Garantie
    - Was habe ich und an welche Bedingungen/Regelungen bin ich gebunden


    Und DANN sollte man sein Recht immer einfordern, vollkommen richtig und sehe ich auch so! Da sind wir auf einer Seite ... nur sofort losbrüllen dass man auf die Garantie pochen sollte ist manchmal nicht ganz richtig bzw. bringt nur unnötigen Ärger weil man u.U. eine Leistung einfordern will die einem nicht zusteht :)

    Achja sorry, noch was vergessen :)


    Soweit ich weiss sind Rückrufaktionen auch an bestimmte Fristen gebunden und können nicht "ewig" eingefordert werden ... vielleicht zeigt sich ein Händler kulant wenn man nach einem Jahr kommt und das machen möchte, aber soweit ich weiss kann er eine Aktion an bestimmte Fristen binden (wobei die sicherlich gesetzlich vorgeschrieben sind, genauso wie die Aktionen selber wenn bestimmte Auflagen wie Menge, Gefahrenpotential usw. überschritten werden zum Zwang für den Hersteller werden)

    ... Solltest du eine Rechtschutz haben,mach denen Feuer unter dem Hintern,du bist noch in der Garantiezeit ...


    Und da wird deine Rechtsschutz dich erstmal nett fragen wie diese Garantie bei einem Gebrauchtwagen denn aussieht? Und welchen Wisch Du dafür hast :)


    Beim gewerblichen Verkauf ist in Deutschland nur eine 2 jährige Gewährleistung Pflicht ... eine Garantie o.ä. ist vollkommen freiwillig und kann der Händler/Hersteller an wahnwitzige Auflagen knüpfen. Bei Gebrauchtwagen kauft man i.d.R. entweder eine Herstellergarantie für Gebrauchtwagen dazu (z.B. EuroPlus bei BMW mit Beteiligung in Abhängigkeit der KM Leistung) oder aber von einer Versicherung eine "Gebrauchtwagengarantie" dazu, die z.T. so nette Sachen wie 250 Euro Selbstbeteiligung hat ... z.T. sogar PRO BAUGRUPPE!. Wir haben hier im Forum mal einen Fall gehabt, da hatte er scheinbar eine Europlus, war aber von einer Versicherung und er musste pro Baugruppe 250 Euro selber zahlen ... Ende vom Lied war, dass die SB höher war als der Schaden (Waren fünf Baugruppen betroffen) und er somit doch alles selber zahlen musste ... trotz "Garantie".


    Bei der Gewährleistung greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Defekt durch den Käufer "verursacht" wurde und beim Verkauf nicht vorhanden war bzw. bei Sachgemäßer Nutzung nicht auftreten kann. NACH den 6 Monaten musst DU aber nachweisen, dass der Defekt schon beim Verkauf vorhanden war.


    Und wenn der Kauf nun länger als 6 Monate zurückliegt denke ich, dass er keine Chance auf Gewährleistung hat. Es sei denn man kann per Gutachter nachweisen, dass dieser Schaden älter ist bzw. bei Sachgemäßer Behandlung nicht auftreten kann (und somit ein Materialfehler ist). In meinen Augen ist ein Kettenspanner als bewegliches Teil allerdings ein "Verschleissteil", was somit kein Gewährleistungsfall ist ... aber das ist nur meine persönliche Auffassung von Verschleissteil ggü. Materialfehler.


    Sollte der Kauf also länger als 6 Monate zurückliegen müsste er ein Gutachten erstellen lassen (und bezahlen) und im Fall der Fälle gegen das Autohause klagen (und auch hier in Vorkasse gehen) um dann einen Prozess zu führen der sich ganz schön in die Länge ziehen kann.


    Sollte der Kauf kürzer als 6 Monate zurückliegen würde ich einen Termin mit dem Geschäftsführer des Autohauses vereinbaren und ihn nochmal Freundlich auf seine gesetzliche Gewährleistungspflicht hinweisen, dass er doch bitte diesen Schaden beheben soll oder er bekommt Post von Deinem Anwalt. Weil dann müssen Sie wiederum per Gutachter (Unabhängig von der Dekra, kein eigener von BMW) beweisen. dass der Schaden durch Dich bzw. Deine Fahrweise entstanden ist. Und ob er dieses Risiko auf sich nimmt für ein paar 100 Euro Kosten, ich weiss nicht.