Auszug aus dieser Ominösen Garantie:
ZitatAlles anzeigen1. Umfang
Der Garantiegeber übernimmt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung wie nachfolgend beschrieben die Garantie für den Motor,
das Getriebe und das Differential des umseitig benannten Kraftfahrzeuges. Diese Garantiezusage gilt für alle Schäden an den
genannten Bauteilen, die nachweislich und ausschließlich durch ein MSC5-Steuergerät des Garantiegebers entstanden sind.
......
3. Ausschlüsse
Nicht abgedeckt von dieser Garantiezusage sind alle Schäden, die auf normalen Verschleiß oder übermäßigen Verschleiß durch
Anhängerbetrieb zurückzuführen sind.
"Ja sorry mein Jung, aber wenn Dir bei 120.000km der Motor hochgeht, hast Du wohl den Wagen echt immer getreten ... das ist normaler Verschleiß und wird durch die Garantie nicht abgedeckt ... Punkt 3 der Garantie"
Aber die Garantie wird noch besser:
Zitata) Die Garantiezusage gilt 12 Monate für Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei Einbau nicht länger als 3 Jahre zurück liegt, und
beginnt mit dem Einbaudatum. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Fahrzeugen, deren Erstzulassung bei Einbaudatum
länger als 3 Jahre zurück liegt, verkürzt sich die Dauer der Garantiezusage auf 6 Monate.
3 Jahre nach der EZ, halbiert sich die Garantie also schonmal auf 6 Monate ... interessant ;).
Und dann wäre weiterhin noch:
ZitatAlles anzeigen3. Einschränkungen
a) Bei nicht genehmigten Eingriffen in die Zusatzelektronik oder bei Verwendung von nicht genehmigten Parametern erlischt
jeglicher Garantieanspruch. Die Genehmigung kann nur vom Garantiegeber schriftlich erteilt werden.
b) Die Kopie des Einbaunachweises ist spätestens 7 Werktage nach Einbaudatum dem Garantiegeber vorzulegen.
c) Die Garantiezusage gilt ausschließlich für Fahrzeuge an denen keine weiteren Veränderungen an Motor, Getriebe und Differential
vorgenommen wurden. Dies gilt insbesondere für weitere leistungssteigernde oder abgasverändernde Maßnahmen jeglicher Art.
d) Fahrzeuge, die im Motorsport oder ähnlichen Veranstaltungen eingesetzt werden, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
e) Ebenfalls zum Garantieausschluss führt die Verwendung von (vom Fahrzeughersteller) nicht freigegebenen Kraftstoffarten.
f) Bei Verstoß gegen diese Einschränkungen erlischt jeglicher Garantieanspruch.
Eine andere Auspuffanlage ist doch eine Abgasverändernde Maßnahme oder? Auch hier ist diese "Garantie" wieder weg
Bestätigt nur meine Meinung ... wenn er diesem Gerät wirklich VERTRAUT würde er 1 Jahr Garantie auf die Teile geben "ohne Wenn und Aber" ... aber in den Bedingungen gibts schon direkt im 3. Punkt die "Masterausrede" um die Garantie zu verweigern ... na dann