Beiträge von DKBEST

    Also ich finde das Angebot vom M3 sehr gut.
    Die Ausstattung ist meines Erachtens definitiv ausreichend! Ich finde es gut wenn´s auch M3´s mit Schaltgetriebe gibt. Es soll ja Leute geben, die mit dem DKG überhaupt nicht zurechtkommen (fehlendes Kupplungspedal^^).
    Wenn du den in Erwägung ziehst, dann fahr ihn doch mal Probe und teste mal das Schaltgetriebe.


    Ich habe meinen 318i auch beim BMW Matthes (Meiningen) gekauft und bin mit dem Service dort sehr zufrieden.
    Sehr nette Verkaufsberater (Herr Schmiedgen -> Verkaufsgespräch; Herr Kah -> Übergabe), mit denen kann man echt reden.
    Ich würde mein Auto jederzeit wieder dort kaufen, super Autohaus! Mein Vater ist schon seit Jahren Kunde und hatte noch nie etwas negatives zu berichten.

    Ich hätte evtl. den Sportschaltknauf (Short Shifter) bestellt.
    Den gibt es dort für 79,99€. So günstig bekommt man den glaube ich nirgendwo anders, oder???
    Über die Versandkosten brauchen wir uns auch keine Gedanken zu machen, da sich dass ja dann teilt.


    *Unter Vorbehalt, da ich noch auf Angebote von Stefan und Maik warte!!*

    stimmt schon,
    ich seh auch selbst ein das der E90 eigentlich kein Anfängerauto ist jedoch kostet ein ordentlich ausgestatteter Golf VI oder A3 genau soviel oder noch mehr. Außerdem ist mein E90 ja gebraucht, mit 58000km kostet der 318i (129 Ps) schon erheblich weniger als ein neuer E90.
    Desweiteren fühle ich mich in einem E90 deutlich sicherer als in einem alten Corsa oder Polo, denn wenn du damit einen Unfall baust, ist nicht mehr viel übrig.


    Naja, also ich finde ich fahre mit dem 318i als 1. Auto eingentlich ganz gut.

    HEHEHE,


    hier kommt der nächste "Anfänger"^^.
    also ich bin z.Z. noch 17 Jahre alt. Im Juni werde ich 18 !
    Ich hab jetzt schon mein eigenes Auto:
    BMW 318i E90
    129 PS
    BJ: 12/2006
    Ich find das Ding genial. Leistungsmäßig absolut ausreichend!

    Vollkommen richtig,



    wenn die Frau den Schaden nicht zahlen kann bleibst du auf dem Schaden sitzen.
    Die von mir erläutere Rechtslage ist auch nur die Theorie, in der Praxis solltest du genau abwägen ob es sich überhaupt lohnt vor Gericht zu gehen und evtl. die Gerichtskosten selbst zu tragen. In diesem Falle kann dich eine Rechtsschutzversicherung vor bösen Überraschungen bewahren!


    daniel

    Hallo,


    glaub mir, für diesen Fall brauchst du dir keinen Anwalt zu nehmen! Die Sachlage ist rechtlich ist sowas von Glockenklar, da gibt es so gut wie keinen Spielraum für die Gegnerin!


    Der Fall handelt im Zivilrecht (Privatrecht), da sich 2 Rechtssubjekt (natürliche Personen) gleichrangig gegenüberstehen.
    Ich diesem Falle greift der § 833 Satz 1 BGB.
    Dieser hat folgenden Inhalt:
    "Wird durch ein Tier eine Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
    Die Tatbestandsmerkmale dieses § sind in jedem Falle erfüllt. (Tier-> Hund; Sache beschädigt-> Auto)
    Demnach kann die Rechtsfolge des § 833 Satz 1 BGB eintreten. Die Halterin des Hundes / der Hunde ist also zum Schadensersatz nach § 833 Satz 1 BGB verpflichtet und muss demnach für den Schaden an deinem E90 aufkommen!



    Ich wusste es, irgendwann brauche ich das was ich in meiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vermittelt bekomme auch mal im Privatleben^^. 8)


    LG