bei meiner versicherung ist es jedenfalls so: wenn der verursacher (also der der Schuld hat, also der Hundehalter) keine Versicherung hat (warum auch immer)
zahlt meine Versicherung alles und klagt das dann beim Verursacher (also der der Schuld hat, also der Hundehalter) ein...
Das ist leider nicht so. Aus welchem Grund sollte denn deine Versicherung bezahlen? Erst mal muß ein gedeckter Schaden vorhanden sein damit die bezahlt.
Deine Haftpflichvers. ist zb. nur da um Schadenersatzansprüche an dritte zu decken. In der Kasko ist es dann so daß wenn der Schaden gedeckt ist und das Verschulden jemanden anders nachzuweisen ist, wie es ja in diesem Fall ist, regressiert wird.
Das ist eine ganz normale Sache, allerdings ist es hier noch nicht in dieser "Instanz"
Wollte das nur aufzeigen falls sich der Hundebesitzer quer stellt und nicht zahlen will. Früher oder später muß er das ohnehin aber warum sollte man bis zu einer etwaigen Verhandlung mit einem defekten Fahrzeug durch die Gegend fahren bzw. den Schaden erst mal selbst begleichen.
OT: Selbst wenn wir Haftpflichtschäden mit ausländischen Versicherungen abrechnen zahlen wir zum Teil den Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers erst mal aus der Kasko weil es zum Teil ein halbes bis dreiviertel Jahr dauert bis die ausländischen Versicherer bezahlen.