Nein, ein Festigkeitsgutachten bringt allein gar nichts (m)(k)ein TüV trägt das ein, ohne nicht ein Vergleichsgutachten zu haben. Und eine Reifenfreigabe braucht man auch, wenn man nicht unbedingt einen 255/30 an der VA fahren möchte.
gruß
die Reifenfreigabe braucht man auch, das habe ich vergessen, aber ich habe bisher noch nie ein Vergleichsgutachten gebraucht. Bei den Replika Felgen bei ebay sind doch auch immer Vergleichsgutachten dabei und jeder weiß, dass man die genauso gut in die Tonne werfen kann, aber egal!
Ich glaub wirklich nicht das es passt. Die Gesetzeslage hat sich ja auch wieder geändert. Früher musste ja nur die Reifenlaufflaeche abgedeckt sein und heute der ganze Reifen.
seit wann denn das?
Zudem glaube ich auch, dass es nicht passt!