Beiträge von Brainny1

    :m0004:

    Unterschreib ich dir ungelesen :D

    Die juristische Frage ist, hab ich einen Anspruch darauf, dass er die Mängel abstellt?


    Wie schon gesagt, es kann ja nicht sein, dass er ein faules Ei verkauft, einmal nachbessert, ein faules Ei zurück bringt und dann das Fahrzeug einfach wieder zurück nimmt und es beim nächsten versucht. Dafür hat man ja nicht die Gewährleistungspflicht eingeführt...

    Gib den Bock zurück, am besten gestern.


    Wenn er das bei dem Fahrzeug macht, macht ers auch bei anderen, somit kannst du dir das schlechte Gewissen schenken.

    Bei der Durchgangsprüfung, um zu schauen ob die Sicherung nur optisch io ist, wird nicht auf v gestellt. Wenn du nicht weißt was was ist, nimmst du die beiden Messspitzen, hältst sie aneinander, und verstellst das multimeter bis es piept.


    Dann jeweils eine Spitze an ein Ende der Sicherung. Piept es, ist die Sicherung okay.


    Das gilt für ausgebaute Sicherungen.


    Spannung prüft man ähnlich, nur eben mit Masse. Viel falsch machen kann man nicht, ausser das man Wechselstrom / Gleichstrom durcheinander bringt.


    Klick