Hallo Ihr BMW-Kenner,
ich klink mich hier mal ein, da ich ein ähnliches Interesse an einem E93 Facelift habe, deren Antworten vielleicht auch dem TE helfen könnten.
Es ist ein 330i (N53) EZ 05.2011.
Das Fahrzeug steht beim Händler zum Verkauf, ist in einem sehr guten optischen Zustand und Checkheft-gepflegt. Der Händler hat wie üblich das Fahrzeug bei einer Auktion erstanden. Vorab hatte der Vorbesitzer das Fahrzeug bei BMW in Zahlung gegeben.
TÜV ist im Mai abgelaufen und wird durch den Händler erneuert. Es liegt lediglich das Checkheft vor.
Wie kann ich erkennen, ob einer der von euch bereits genannten Mängeln mal beseitigt wurde oder wie erfahre ich, ob alle Rückrufaktionen durchgeführt wurden? Erhalte ich über die FIN Auskunft? Wenn ja, gibt mir BMW - als noch nicht Eigentümer - überhaupt Auskunft?
Wird bei der Inzahlungnahme ein Protokoll vom Fahrzeug erstellt, welches der Käufer (Händler) bei der Auktion mit dem Fahrzeug übergeben wird?
Des Weiteren wäre für mich interessant, ob eine Gebrauchtwagengarantie Schäden wie, Injektoren, Hochdruckpumpe oder Stickoxidkat abdeckt.
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße
Rob
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gar nicht.
Entweder der Händler/private Verkäufer weiß es, es steht im Service heft oder du baust die Teile auf Verdacht aus.
Historie bekommst du von BMW nicht mehr so einfach.du könntest ja im Rahmen einer Aktion angetanzt kommen.jedenfalls versteh ich das ganze auch nicht.bringt weder vor noch Nachteile wenn man die Historie kennt.(Vorteil ja, weil man weiß was gemacht wurde, mehr aber eigentlich auch nicht.)
man könnte ja argumentieren das nur der erste Besitzer bis x Anspruch auf kostenlosen Austausch hat, aber gut.
Protokoll würde ich den Händler fragen.ansonsten mach einen Termin zur Probefahrt, und fahr zum TÜV/Dekra.
Musst du in den Bedingungen der Garantie/n schauen.ist auch Auslegungssache, weil "Verschleiß" ist kein Mangel.man kann aber so argumentieren, dass ein Auto insgesamt als Verschleißteil gesehen wird....deswegen ist ne Rechtsschutz von Vorteil (ich Brauch sie gerade).
Ich hab mich wegen meinem aktuellen Problem eine Stunde lang mit einem Anwalt kurzgeschlossen, der mir von einem Fall erzählt hat, in dem ein Gericht entschied, dass eine Steuerkette die 100k km gelaufen hat, als Verschleißteil gilt.laut Hersteller sind die Ketten "Wartungsfrei", also eigentlich kein Verschleißteil, zumindest nicht bei der km Zahl.