Das Argument "ist ja Orginal" zieht nicht.Sorry, aber lasst euch doch nicht vorführen.
Gewährleistung gibts ebenfalls nicht, wenn sich Werke/Händler querstellen.
Ich habs ja kürzlich erst getan : Unterhaltet euch mal mit einem Fachanwalt darüber, ihr werdet staunen wie gut man die Gewährleistung umgehen kann, wenn man will.Da wird dann eben aus dem haltbarsten Material, ein Verschleißteil.Steuergeräte die nie irgendwelchen einflüssen unterliegen (klar, können dennoch kaputt gehen), gehen aufgrund verschleiß flöten.
Vor Gericht sieht das dann so aus, dass man erst mal beweisen muss, dass das Teil eben kein Verschleißteil ist.Wie macht man das als Laie?
Kann man nicht.Und selbst als gelernter KFZler....keine Chance.Dazu braucht man einen Gutachter.
Back to Topic : Der Wagen muss nicht dort stehen, und Reparieren müssen die das auch nicht, weil, du den Auftrag nicht erteilen musst.
Hast du hingegen Mündlich mehr oder weniger zugesagt, dass die das machen sollen, hast du eigtl verloren.
Wenn es um eine Bremse ging, die eine weiterfahrt unmöglich macht, wäre das eins.Wobei man da Argumentieren kann, dass man den Wagen via Hänger transportiert.Ergo kann die Werke schön die Finger vom Wagen lassen.
Weis jetzt nicht genau was nicht mehr Funktioniert, wenn das FRM tot ist, aber solang Blinker und co funktionieren, steht einer Fahrt nichts im weg.Auf Deutschen Straßen fahren gefährlichere Karren und Typen rum.
Wie schon von MathMarc erwähnt : Wenn die das STG bezahlen, lass den Wagen dort.Wenn nicht, zieh ab und lass das STG reparieren.
Im Endeffekt musst aber du wissen wie du das regeln willst.