Sowas traut ihr eurer Schneeflocke wirklich zu?
Ich fasse zusammen:
Leistungssteigerung + liebe Forenkollegin ärgern = 4000 EUR + Steuernachzahlung + 3 Punkte + wochenlanger Ärger =
""
Sowas traut ihr eurer Schneeflocke wirklich zu?
Ich fasse zusammen:
Leistungssteigerung + liebe Forenkollegin ärgern = 4000 EUR + Steuernachzahlung + 3 Punkte + wochenlanger Ärger =
Erst mal Bestandsaufnahme Verbrauch:
90 km/h GPS < Außerorts Wert = iO
90 km/h GPS > Außerorts Wert = niO
Zusätzlich kann man auch die Leistung prüfen:
Vollgas + waagerecht + windstill >= Vmax GPS = iO
Vollgas + waagerecht + windstill < Vmax GPS = niO
Danach wieder melden und dann gibts weitere Tipps
14 Liter ist zu viel, irgendwas passt nicht.
Das ist pauschal FALSCH wie so oft bei @Fluchtfahrer.
Es kommt auf die Fahrweise an und auf das Streckenprofil. Bei ungünstigen Bedingungen sind auch Verbräuche jenseits von 15 l möglich.
Empfehlung: Mit Tempomat 90 km/h (GPS) fahren (waagerecht, windstill), dann sollte der Verbrauch nicht über dem Wert "Außerorts" liegen.
Letztendlich fährt man vorsätzlich ohne BE.
Ganz genau. Es muss ja nur der böse Nachbar (oder Foren"kollege" ) Wind davon bekommen und schon fangen die Mühlen an zu mahlen.
peda: Also mal ehrlich jetzt, grundsätzlich hast du ja vollkommen recht, jedes Kilogramm wirkt sich negativ auf Beschleunigung und Kurvenverhalten aus. Aber ich fahre ja nun absolut mal keinen Rennwagen. Ich esse dann morgen einfach n Brötchen weniger, um das Mehrgewicht zu kompensieren!;-)
Hast du keinen Schlaf oder bist du am anderen Ende der Welt?
Wie hoch sein Schaden ist wissen wir ja nun nicht, aber wenn er Glück hat, verläuft alles reibungslos, mit oder ohne Anwalt.
Kann man eigentlich von der gegnerischen Versicherung eine Gegenleistung verlangen, wenn man keinen Anwalt einschaltet, denn die Kosten spart die Versicherung ja dann - z.B. 1000 EUR in die eigene Tasche?
Werde morgen Mal einen Anwalt kontaktieren
Kannst du machen - aber entscheiden tut immer ein Richter wmd.
Der Fall ist nun mal nicht eindeutig. Ich schätze, in den meisten Fällen wird/muss die Versicherung auch einen Anwalt bezahlen - aber wenn man Pech hat, bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen.
Ich denke das sollte doch eindeutig sein?
Nein. Der Meinung des OLG steht die Schadensminderungspflicht gegenüber:
"Machen Sie im Zuge der Schadensregulierung von einem Verkehrsunfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld voll und ganz eingestanden hat und begleicht die Versicherung alle Forderungen anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren [aufgrund der Schadensminderungspflicht] nicht bezahlen."
In welchem Land soll diese Rechtsprechung gelten? Deutschland ist es schonmal nicht.
Kennst du alle Gesetze? Die Schadensminderungspflicht kennst du anscheinend schon mal nicht.
Telefonieren oder mailen, und fragen wie sie es handhaben wollen. Wenn sie wie bei meinem Unfall damals anfangen wollen zu feilschen, kann man immernoch zum Anwalt gehen.
Genau so
So eine angefangene Baustelle mit "ich habe schon selber mal irgendwann ein Gutachten eingeholt und der gegnerischen Versicherung geschickt, das wurde dann abgelehnt bla bla" übernimmt doch kein Anwalt mehr.
@Patty Bist du Anwalt? Also WER hat hier keine Erfahrungswerte? In letzter Zeit kommst du mir sehr nervös vor - aber vielen Dank nochmal für deine Hilfe mit den Glühkerzen - hast ein Stein im Brett bei mir
Wie schon gesagt, Anwalt sobald und erst wenn es Probleme gibt, ansonsten kann man auf den Kosten sitzen bleiben.
Auch eine Einschweißzelle bedeutet zunächst einmal Gewicht und Gewicht ist im Rennsport immer ein Nachteil - das änderst auch du nicht.
Wie gesagt, ob die 2 Millimeter Verwindung ein Nachteil sind, muss erst bewiesen werden - das Gewicht der Domstrebe ist es auf jeden Fall.