Müsste der Händler aber bis zu den ersten 6 Monaten die Kosten alleine in voller Höhe tragen ?
Wenn anzunehmen ist, dass er Mangel schon beim Kauf vorlag, durchaus. In den ersten 6 Monaten hat der Händler die Beweislast, d.h., er muss nachweisen, dass es nicht so war.
Ein ASP ist ja kein Verschleißteil, oder ?xD
Wohl kaum. ![]()
Bei der Gewährleistung steht etwas von km-Anzahl und %-anteilige Beteiligung.
Du meinst Garantie. Für die gesetzliche Gewährleistung kann der Händler keine Bedingungen festlegen.
Er wird es aber sicher auf die GW-Garantie abwälzen wollen, dann ist er aus der Sache raus und du kannst dich mit der Gebrauchtwagenversicherung rumschlagen.