Das war oben übrigens ernst gemeint und gar nicht sarkastisch.
Ich habe da mal in einer Werkstatt vorgesprochen, ob die Schäden als Kaskofall durchgehen.
Der zuckte nur die Schultern: "wenn die Versicherung einen Steinschlag sehen will, kann sie das haben".
Klar ist das Versicherungsbetrug, wenn die Schäden eigentlich kein Kaskofall wären. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Im Nachhinein ist da nichts zu beweisen.
Nur kündigen kann die Versicherung dir trotzdem.