Interessant - AGR wird bei erst bei 130 geschlossen, also genau dort wo man die zukünftige Geschwindigkeitsbegrenzung verortet
Dauerhaft geschlossen. Zu geht das Ding bei immer bei Vollast bzw. ab einer bestimmten Last (aber die genaue Defintion kenne ich jetzt nicht).
Der Sachverhalt ist aber älter als die (aktuelle) Diskussion über das Tempolimit und hat damit nichts zu tun, sondern einzig damit, dass die Emissionstests an die NEFZ Verbrauchstests angelehnt waren - und schneller als 120 wurde da niemals gefahren. Folglich gab es auch keine Grenzwerte, die einzuhalten wären.
Ich kann jetzt im Moment auch nicht mehr sagen, ob es "echte" 130 oder der Tachowert war, aber vielleicht finde ich noch einen passenden Log (vielleicht auch nicht).
Der AGR-Kühler gehört - wenn schon denn schon - komplett entfernt und mit blending kit hardwareseitig verschlossen!
Ist das nicht eine sichtbare Modifikation - falls jemand mit Ahnung von der Materie mal unvermittelt unter deine Haube schaut?
Man riskiert Kühlmittelverlust bzw. ein Abfackeln des Motors - GEIL!
Nach meiner Übersicht betrifft das eher die N-Motoren. Von den M-Motoren ist mir in dieser Hinsicht nichts bekannt.