Bin auch momentan auf der Suche nach einem neuen, sehe oft in der Beschreibung „Im Kundenauftrag zu verkaufen“ , was sagt ihr dazu? Finger weg? Will sich der Eigentümer irgendwie absichern, wird irgendwas verschwiegen? Finde es oft sehr unseriös.
Es IST unseriös. Der Verkäufer ist dort ja meistens ein Händler, der vorgibt, dass der eigentliche Verkäufer eine Privatperson ist. Eine Privatperson kann die Gewährleistung ausschließen, ein Händler kann das (eigentlich) nicht.
Ich verstehe diese Vorgehensweise bei einem echten Oldtimer. Wenn ein Auto 30 oder 40 Jahre alt ist, kann das schon eine böse Überraschung werden, da kann ja immer was sein. Aber bei einem normalen Gebrauchtwagen, vor allem wenn der (wie üblich angegeben) top gepflegt ist, meistens noch wenig gelaufen usw, und da steht wie aus dem Ei gepellt - dafür sollte ein Verkäufer schon einstehen können. Wenn er das nicht will, wird er schon wissen, warum.
Ich lasse von sowas grundsätzlich die Finger.