Defender:
Wie schon geschrieben: das den Tausch auslösende Ereignis ist der Unterschied. Wenn du dich "einfach nur so" entscheidest, auf M-Technik umzubauen, ist ja kein Unfall passiert. Ergo: kein Unfallwagen
Wenn das Ding aber kaputtgemacht wird, und ein Ersatzteil gebraucht wird, ist das eben was anderes. Dass man dabei auf M-Technik umrüstet, hat mit dem vorausgegangen Unfall nix zu tun. Das muss die Werkstatt einfach nur mitmachen.
Wenn man nach einem Unfall auf M-Technik umrüstet - muss man den Grund nennen? Ja.
Jedoch, wo kein Kläger, da kein Richter. Solange der mit dir verfeindete Nachbar den Unfall und die Umrüstung nicht gesehen hat, wird er es einem Käufer auch nicht erzählen können.
Aber wo sollte das Problem überhaupt sein? Mir ist mein Nachbar (wie haben eine gemeinsame Einfahrt) mal in die Tür gefahren. Sonst ist nix passiert. Bilder habe ich (die alte Tür auch). Ich habe keine Probleme damit, das jemand, der ein Auto mit mehr als 200tkm kauft, zu sagen. Die Tür ist ja einwandfrei.
Blöd wirds, wenn das irgendwie sonst rauskommt. Der macht die Tür auf wegen Lautsprechernachrüstung usw. und sieht, die ist jünger als das Auto. Da kommt dann ja die Frage, was er sonst noch alles wissen müsste. Bei einem Spachtelfleck (stell dir mal vor, da fährt dem Käufer nochmal einer auf die gleiche Stelle) wäre das nicht anders, oder?