Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Händler muss zahlen, weil er dazu verpflichtet ist. Punkt!
Gut zu wissen. Ich meine, das war mal anders. Aber, weiterhin:
Der VK muss die Fahrtkosten (nicht in jeder Höhe, da gibt es Sätze) übernehmen, wenn er den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig zu verantworten hat. Er kann allerdings versuchen nachzuweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat. Da der Schaden bei der Probefahrt noch nicht aufgetreten ist (bzw. je nach Jahreszeit ein Test nicht möglich ist, z.B. Sitzheizung im Sommer), war er dann fahrlässig?
Bei der Probefahrt ist ja kein Schaden erkannt worden, insbesondere nicht am Rad. War es fahrlässig von ihm, den Schaden nicht zu erkennen, bevor er aufgetreten ist?
Da kann man jetzt lustig drüber streiten. Das ist ja das, was der Anwalt möchte.
Andy11:
Die Nacherfüllung steht dem VK zu - normalerweise könntest du auch einen mängelfreien Ersatzgegenstand verlangen, aber den kann er ja nicht liefern (einen wertgleichen 330xd), das greift eher bei einem neuen Auto. Ein Versuch zur Nacherfüllung wurde - wie ich das verstanden habe - auf deinen Wunsch und mit Einverständnis des Händlers ja schon durchgeführt, indem deine Werkstatt irgendwas getauscht hat, was nicht kaputt war.
Zumindest hat der VK den Auftrag / das Einverständnis erteilt, den Schaden bei dir vor Ort zu beheben, wenn ich das richtig verstehe.
Wenn es ihm nicht gelingt, den Schaden zu beheben, kannst du Minderung verlangen (würde ich bei einer solchen Blackbox aber nicht machen) oder halt das Ding zurückgeben und das Geld zurückerstatten.
Wer für den Tausch des Querlenkers aufkommt, wäre noch zu klären.