Beiträge von MathMarc

    Also, Scheckheft ist ja an sich schon so eine Sache - das kann man glauben oder nicht. Aber wenn das nicht mal stimmt, dann soll ich auf auf einen Zettel im Motorraum verlassen?
    Ich mein - kann ja alles sein. Muss nur halt nicht.
    Entweder kommt da der letzte Eigentümer mit einer richtig guten Story um die Ecke (Bein mehrfach gebrochen, Job verloren, Bahncard gewonnen), oder aber man gibt dir Einblick in die Rechnungen.
    Wenn beides nicht - ok, musst du wissen. Ich wäre dann raus.


    Wardpa hatte da richtig gute Anmerkungen.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Händler muss zahlen, weil er dazu verpflichtet ist. Punkt!


    Gut zu wissen. Ich meine, das war mal anders. Aber, weiterhin:
    Der VK muss die Fahrtkosten (nicht in jeder Höhe, da gibt es Sätze) übernehmen, wenn er den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig zu verantworten hat. Er kann allerdings versuchen nachzuweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat. Da der Schaden bei der Probefahrt noch nicht aufgetreten ist (bzw. je nach Jahreszeit ein Test nicht möglich ist, z.B. Sitzheizung im Sommer), war er dann fahrlässig?
    Bei der Probefahrt ist ja kein Schaden erkannt worden, insbesondere nicht am Rad. War es fahrlässig von ihm, den Schaden nicht zu erkennen, bevor er aufgetreten ist?
    Da kann man jetzt lustig drüber streiten. Das ist ja das, was der Anwalt möchte.


    Andy11:
    Die Nacherfüllung steht dem VK zu - normalerweise könntest du auch einen mängelfreien Ersatzgegenstand verlangen, aber den kann er ja nicht liefern (einen wertgleichen 330xd), das greift eher bei einem neuen Auto. Ein Versuch zur Nacherfüllung wurde - wie ich das verstanden habe - auf deinen Wunsch und mit Einverständnis des Händlers ja schon durchgeführt, indem deine Werkstatt irgendwas getauscht hat, was nicht kaputt war.
    Zumindest hat der VK den Auftrag / das Einverständnis erteilt, den Schaden bei dir vor Ort zu beheben, wenn ich das richtig verstehe.
    Wenn es ihm nicht gelingt, den Schaden zu beheben, kannst du Minderung verlangen (würde ich bei einer solchen Blackbox aber nicht machen) oder halt das Ding zurückgeben und das Geld zurückerstatten.


    Wer für den Tausch des Querlenkers aufkommt, wäre noch zu klären.

    Technisch tut es das durchaus, denn ein Motoröl aus Erdgas herzustellen erfüllt von technischer Seite aus durchaus die Definition einer Vollsynthese.
    Nennen dürfen die Hersteller diese Öle aber nicht so, da es dazu in Deutschland ein (möglicherweise gutgemeintes, heute aber von technischer Seite her überholtes) Urteil eines Gerichts gibt, welches vorgibt, dass Vollsynthetisch nur solche Öle genannt werden dürfen, die mind. 80% PAO-Grundöle enthalten.


    Ich kenne die Diskussion, die hatten wir hier im Forum auch schon, wenn ich mich nicht irre. Könnte man jetzt nochmal diskutieren, muss man aber nicht. Das Öl kann er verwenden, ist so gesagt worden, Thema erledigt ;)

    Du hast dich entschlossen, das Auto 570km entfernt von deinem Wohnort zu kaufen - dafür kann der Händler ja nichts - warum sollte er das zahlen?
    Er kann auch nichts dafür, dass deine ahnungslose Werkstatt mit einem wilden Teiletauschprogramm anfangen will - würde ich auch nicht zahlen. Instandgesetzt wird, was kaputt ist. Andere, nicht defekte Teile sind wohl ebensowenig in der Garantie wie Verschleißteile.
    Wenn ich mir die Mängelliste so ansehe - nichts davon ist euch bei der Probefahrt aufgefallen?


    Da stellt sich echt die Frage, ob man instandsetzen oder wandeln sollte.


    Kannst du mal nachschauen was bei dir beim Service um die 130.000km gemacht wurde?
    Ein aktuellen Service hat der Wagen leider nicht und den holt der Händler auch nicht nach, letzter Scheckheft Eintrag ist von 2014 bei ca 95k Kilometer.
    Ich weiß das bei meinem 320 um die 120k ein ganz großer Service gemacht wurde. Das würde ich dann dementsprechend bei der Preisverhandlung mit einbringen.


    Das Öl ist 3 Jahre / 35tkm im Motor? Wie wurde der denn zuvor gewartet? Falls irgendwo von Scheckheft die Rede war, kannst du das damit vergessen - das erfordert die Einhaltung von Intervallen, was hier nicht getan wurde.
    Meiner Meinung nach ist es da mit einem einfachen Ölwechsel nicht gemacht, den Motor würde ich mir genauer ansehen und min. noch eine Motorspülung machen.
    Das kannst du auch noch in die Verhandlungen einbringen.

    Lasst ihn in Ruhe. Ist sein erstes Auto mit Automatikgetriebe.
    Ist nicht jeder technisch so versiert dass ihm das gleich klar sein muss.


    Freut euch lieber, dass er von der Ringkrankheit geheilt wurde! :D
    Das war ein Scherz. In Ingolstadt werden gute Autos gebaut.



    Lepton70: willkommen!

    Hatte auch an sowas gedacht aber bin wieder von abgekommen wenn die wiederkommen und das ding nicht klauen können beschädigen sie das Fahrzeug aus Wut oder sonst was und ich bleibe auf den kosten sitzen auch nicht gut, denn ich habe nur eine Kasko was bein einen 11 Jahre alten Auto auch völlig OK ist wie ich finde.


    Die Teilkasko übernimmt die Kosten bei Diebstahl und Beschädigungen die einem Diebstahlversuch zuzuordnen sind.
    Alles andere wäre ja auch widersinnig: wenn ein Dieb das ganze Auto mitnimmt, wird bezahlt, wenn er scheitert, die viel geringeren Kosten für die Instandsetzung nicht... :whistling:

    statt Lenkradkralle,lieber einen Rottweiler über Nacht.Ne ,also eine Lenkradkralle ist geradezu eine herausvorderrung für diese Leute


    Der arme Hund, was soll der den fressen wenn kein Autodieb kommt?


    Zweitbeste Möglichkeit :
    https://www.bear-lock.de/produ…e=BMW&modell=3er&typ=(E90)
    Wenn die mit einem Kran kommen, nutzt das natürlich auch nicht, aber mal eben Lenkrad durchsägen um die Lenkradkralle rauszubekommen, das funktioniert hier nicht.