Wenn du das Auto auf dich anmeldest, dann bist du der Halter.
Du hast natürlich Recht, ich habe mich falsch ausgedrückt. Gemeint war, das Auto auf mich zu versichern, nicht es umzumelden.
Die Versicherung hat ja zu einem bestimmten Datum gekündigt. Der Vertrag würde ja nur bis zu diesem Datum ruhen.
Die Kündigung ist datiert zum 31.03.17. Wir fahren noch diesen Monat für eine Woche in den (Kurz)urlaub, daher würden wir diese Zeit für die Abmeldung mutzen. Das Auto wäre dann noch diesen Monat bei der neuen Versicherung... versichert. Daher würde uns die Option zur Kündigungsumkehr am besten gefallen, das würde geräuschlos und ohne großen Aufwand zum Monatswechsel passieren. Die andere Option ist ja mit Aufwand verbunden, und die Versicherung hätte ja die Möglichkeit, auf Vertragserfüllung bis Monatsende zu bestehen und dann die eigene Kündigung wirksam werden zu lassen. In diesem Fall wären wir wieder da, wo wir vor der Ab/Anmeldung waren - also da, wo wir jetzt sind.
Wir müssten dann das Auto 2 Tage vor Monatsende abmelden, damit die Kündigung der Versicherung nicht wirksam wird, und am 03.04.2017 mit der neuen Versicherung wieder anmelden.
Aber mal was anderes, es kann doch nicht sein, dass man keine neue Versicherung findet, nur weil es da jetzt zwei Unfälle gab. Hätte sie Ihre Rechnungen nciht bezahlt, dann würd ichs ja noch verstehen, aber Schäden werden doch ohnehin über die SF reguliert. Wer Unfälle baut, zahlt halt mehr.
DAS habe ich mir allerdings auch gedacht! Die Beiträge werden per Lastschrift eingezogen, Punkte in Flensburg hat sie keine, einmal geblitzt in 5 Jahren (+15km/h auf der BAB). Alkohol trinkt sie auch nicht, schon garnicht am Steuer.
Sowas kann für jemand, der seinen Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, den finanziellen Ruin bedeuten.
PS Hast es mal bei der HUK versucht? Zumindest auf deren online Rechner fragen die nicht danach, wer gekündigt hat.
Nein, dort nicht. Der erste Versuch war über Verivox.de - wenn man dort angibt, dass die Versicherung gekündigt hat, bedauert der Rechner, kein Angebot machen zu können. Ändert man nur von Versicherer hat gekündigt auf Versicherter hat gekündigt, geht es.
Ich denke, das ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Da sollte ich mal so einen Abmahnanwalt drauf ansetzen.
Nächster Vorstoß war die Admiral Versicherung (ist mir da gerade eingefallen), die machen nur HP gesetzl. Deckung (vollkommen ok), aber nicht online, nur per Anruf. Wenn man hier den Kündiger ändert, kann der Rechner kein Angebot machen, da man ja (normal) nicht mitten im Jahr kündigen kann.
Check24.de fragt nicht. Da bin ich bis zu den Angeboten durchgekommen, ich traue nur dem Frieden nicht und will vorbereitet sein.
HUK kann ich mal noch gucken, aber wer das jetzt mit Mindestdeckung macht, ist mir an sich egal. Nächstes Jahr sehen wir weiter, irgendwann gibts eh ein jüngeres Auto, da werden die Karten neu gemischt.