Bruce, du weißt wie viel ich auf deine Expertise gebe, aber hier kann ich dir nicht folgen...
BMW kann man das genauso wenig anlasten. Damit isses völlig unerheblich. Und dass der jetzige Motortausch zu Lasten des Auftraggebers geht, also des TE, ist doch wohl logisch. Wem soll BMW denn sonst eine Rechnung ausstellen? Dass der TE nix wusste ist und bleibt nicht das Problem von BMW, sondern zunächst allein seins. Da kannst du es drehen und wenden wie du willst.
Erstmal ist bei einer Kulanz nicht der TE Auftraggeber, sondern BMW. BMW gewährt Kulanz, die kann sich der Kunde nicht nehmen wie es ihm beliebt. Wer bezahlt, bestimmt was gemacht wird. Es kommt ja auch niemand zu dir und schüttet dir was in den Tank was du nicht wolltest und legt dir dann die Rechnung vor. Oder streicht dein Haus grün, ohne dich zu fragen!
BMW kann nicht Garantie oder Kulanz für etwas leisten, für das sie nicht verantwortlich sind.
Richtig. Und genau aus diesem Grunde stellt man ja einen Kulanzantrag und lässt BMW die Entscheidung. Wird sie abgelehnt, zahlt BMW nichts. Zur Entscheidungsfindung kann aber nur BMW die Faktenlage prüfen. Der Kunde ist nicht nur nicht sachkundig, er ist auch nicht autorisiert, Kundenbindungsmaßnahmen zu seinen Gunsten auf Kosten des Herstellers einzuleiten.
Soll er den Verkäufer (ich mag mich täuschen, aber es riecht schwer nach Fähnchenhändler) verklagen. Was geht das BMW an?
Hätte BMW den Kulanzantrag mit Hinweis auf den verbauten Motor abgelehnt, hätte der TE genau das machen können. Aber so hat BMW Fakten geschaffen, die es dem Händler unmöglich machen, eine zeitwert gerechte Instandsetzung auch nur anzubieten, da der Motor ja garnicht mehr zur Verfügung steht. Was meinst du, ob BMW den Altmotor nochmal anliefert und wieder einbaut, sowie den neuen Motor zurücknimmt? Wohl kaum. Dann gäbe es etwas, worauf man den Händler verklagen könnte. Ihm sein Recht auf Nachbesserung zu entziehen und statt dessen die Rechnung vorzulegen, das ist nunmal nicht möglich.
Natürlich hat es ein Kommunikationsproblem gegeben, das ist nicht zu bestreiten. Auslöser dafür war aber, dass der TE der Werkstatt nichts vom Austauschmotor gesagt hat (noch einmal, ob er das wusste oder nicht, ist und bleibt völlig IRRELEVANT).
Nein, hier irrst du. Ich habe jetzt nicht im StGB nach der Definition von "verschweigen" geschaut, aber allgemein üblich (Duden, Wiktionary, Juraforum) ist eine Definition, die besagt, dass man, um etwas verschweigen zu können, KENNTNIS vom Sachverhalt haben muss. Verschweigen setzt ABSICHT voraus! Was man nicht weiß, kann man nicht verschweigen. Wenn der TE angibt, nichts von den AT-Motor gewusst zu haben, muss man ihm das glauben, bis man das Gegenteil beweisen kann.
Es kann also gar keine Rede davon sein, dass der "Schaden" durch eine "Fehlleistung" der Werkstatt oder von BMW entstanden ist, nein, dafür ist der TE zumindest in erheblichem Maß mitverantwortlich. Und ich wage die Vermutung, dass das auch ein Richter so sehen wird.
Siehe vorangegangene Ausführungen, ich bezweifle, dass ein Richter diesem Ansatz folgen könnte.
Dass der TE danach seinerseits versuchen könnte, Schadenersatz bei seinem Fähnchenhändler geltend zu machen, der ihm den (mutmaßlich gebrauchten) Ersatzmotor verschwiegen hat, ist eine andere Geschichte. Und mit der hat die BMW AG rein gar nichts zu tun. Das muss man komplett trennen, juristisch sind es zwei Fälle.
Möglicherweise wurde das Fzg. bereits dem Händler mit diesem Motor verkauft, bis zum Beweis des Gegenteils gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Mit BMW hat DAS nichts zu tun, das stimmt natürlich.
Auch die Vermutung, dass der TE sich im Wissen dessen, was nun evident ist, für eine andere Lösung entschieden hätte, ändert daran absolut nichts. Tut mir leid, das ist ein Scheinargument. Dem TE ist eher mit Ehrlichkeit gedient. Und vermutlich mit einem Anwalt, aber auch der wird ihm solche Dinge sagen, die er zunächst nicht hören will.
Es gibt sicherliche noch Aspekte, die wir nicht beleuchtet haben. Der Rat mit dem Anwalt wurde dem TE (u.a. von mir) ja schon früher in diesem Thread gegeben.
Sorry, das finde ich nicht. Außerdem kannst du dir auch gerne einen anderen Orig. Apple-Akku vorstellen, der nicht in dieses MacBook gehört, wenn dir das besser gefällt. Das ist doch shice-egal, es ändert nichts. BMW gewährt Kulanz auf den werksseitigen Motor und nun ist eben ein anderer drin, vielleicht aus einem Unfallwagen. BMW kann darauf unmöglich Kulanz gewähren, kein Hersteller würde das tun.
Natürlich, du hast vollkommen Recht. Daher ist die Kulanz auch direkt abzulehnen! Selbst wenn es ich hier um den richtigen Akku handelt, der halt mal runtergefallen ist. Die Seriennummer ist ausschlaggebend, das ist ja auch das, worauf sich BMW bezieht.
Und sie müssen es auch nicht ahnen, wenn der Kunde dies verschweigt. Es wäre schön gewesen, wenn man die Seriennummer früher abgeglichen hätte, aber ich sehe den TE auch in der Pflicht, der Werkstatt etwas vom ersten Motortausch mitzuteilen.
Der Kunde verschweigt nichts, und ahnen ist die völlig falsche Vorgehensweise, die können einfach nachsehen. So einfach, ein Butterbrot schmieren ist Kunst daneben. Es gehört zur Prüfung eines Kulanzantrages unabdingbar hinzu, und zwar direkt. Das ist eine normale Vorgehensweise, was wir hier lesen, ist mit amateurhaft und lächerlich noch milde umschrieben. Davon abgesehen ist es sozusagen der Worst Case, wenn wir von Kundenbindung reden, schlimmer kann man sich als Unternehmen nicht mehr präsentieren. Da ist die direkte und begründete Ablehnung des Antrages (hatte ich auch schon, hat meiner Bindung zu BMW nicht geschadet) richtiggehend harmlos daneben.
Wir wissen doch bislang gar nicht, was genau verabredet wurde, wie die Telefonate gelaufen sind, was der TE unterschrieben hat. Wir kennen nur eine Seite, und selbst von der werden wir kurz gehalten. Der TE ist ja kaum in der Lage, die Laufleistung anzugeben. So kann das nichts werden.
Stimmt wohl, aber er ist nicht der erste, dem wir hier die Würmer aus der Nase ziehen müssen 
Menschlich verständlich mag es sein, aber das hilft ihm kein Stück weiter. 
Doch, so langsam versteht er, was auf ihn zukommt 