Nein, es werden immer die Räder in Verbindung mit den Federn eingetragen.
FEHLER: Zirkelbezug. Wenn man Software so entwickeln würde wie ABEs interpretiert werden, würden Telefonverbindungen heute noch vom Amt gesteckt werden. Und wir würden jetzt nicht schreiben...
In der ABE des Fahrwerkes steht, das auch mit Sonderrädern keine Eintragung notwendig ist, wenn die Bedingungen für die Sonderräder erfüllt sind. Eine Bedingung ist, das es KEIN anderes als ein Serienfahrwerk ist. Das ist für sich ja schon Schwachsinn.
Aber es kommt noch besser: Nun haben wir aber ein Sonderfahrwerk, die ABE der Sonderräder erlischt darauf hin. Also werden die Räder eingetragen.
Sollte diese Eintragung nun auch wieder erlöschen sobald ich ein anderes Sonderfahrwerk einbaue, obwohl auch dieses Sonderfahrwerk Sonderräder erlaubt, solange deren Bedingungen.... fällt dir was auf?
Bei dieser Interpretation ist der komplette Absatz schwachsinnig, da solange A05 gefordert wird, ist keine Situation denkbar, in dem diese Bestimmung zum Tragen kommen könnte.
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