Ja, ich rede von meinem Auto. Die Aussage mit einer Software die das AGR deaktiviert ist doch auch allgemein...
Wenn das AGR-V. komplett deaktiviert wurde, kommt der Fehler schon noch. Wenn kein Fehler kommt, ist es nicht komplett (oder garnicht) deaktiviert.
Das geht überhaupt nicht anders, da die Stellglieddiagnose unabdingbare Voraussetzung ist, eine OBD-AU zu machen. Wenn die OBD-AU nicht möglich ist, muss eine "normale" AU gemacht werden.
Und die wirst du mit einem deaktivierten AGR-V. vermutlich nicht bestehen, was auch bedeutet, dass du keinen TÜV bekommst wegen erheblichem Mangel.
