Immer wieder ein lustiges Thema.
BMW hat den Scheinwerfer beim E9x als ganze Einheit abnehmen lassen! Heißt es dürfen nur die bei Serienauslieferung verwendet Leuchtmittel verwendet werden, da sonst die BE erlischt. DAS HEIßT aber nicht, dass nur OSram oder Philips oder so verbaut sein dürfen. Sondern!! das die Bauart der Lampe exakt gleich ist! Also 55W Halogenlampe muss durch eine 55W Halogenlampe ersetzt werden und nicht durch was anderes. Das die Teile selbstverstädnlich ein E-Prüfzeichen haben müssen ist klar.
Wenn ich jetzt bei meinem E90 die Coronaringe tausche, änder ich die Bauart der Lampe! Nämlich von ner stinknormalen Glühlampe auf nen LED-Brenner. Und nun ist es scheiß egal ob der Brenner nen E-Zeichen hat oder nicht, da ich die BAUART ändere ist es ILLEGAL!! Da die ursprünglich als Einheit gerpfüfte Bauart des SCheinwerfers verändert wurde! Nämlich von ner Halogenlampe auf nen LED_Brenner!