ZitatAlles anzeigen@Stadelhuber
Warmlaufen-Lassen des Motors ist verboten
Autofahrer, die beim Eis kratzen schon einmal den Motor laufen
lassen, können sich Ärger einhandeln. Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen,
ist verboten, warnt der ADAC in München.
Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von
zehn Euro. Das Warmlaufen-Lassen belaste die Umwelt durch Abgase, verschleiße
den Motor und verbrenne unnötig Kraftstoff.
In Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung heißt es zum Thema
Umweltschutz: «Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und
vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten,
Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen...».
Gruß,Stefan
Motorverschleiß beim warmlauf ![]()