Wozu denn immer gleich einen Anwalt beauftragen. Das ist übrigens ein Grund, warum die Verkehrsrechtschutz immer teurer wird.
EInen Anwalt brauche ich, wenn es Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung gibt und sonst nicht!!! Lass dem "Einkaufswagenfahrer" doch erst einmal die Möglichkeit, den Schaden zu regulieren.
Das nächste Mal schreib' Dir bitte noch das Kennzeichen des Anderen auf, oder hast Du das gemacht?
Du kannst den Schaden wie folgt abrechnen:
1. Wagen in die Werkstatt, von BMW reparieren lassen, die holen sich die Kohle von der gegnerischen Versicherung. In dieser Zeit hast Du Anspruch auf einen Ersatzwagen, aber achte darauf, dass er in der gleichen "Klasse" eingestuft ist, wie Deiner, ansonsten zahlst Du einen Teil selbst. Weiterhin hast Du Anspruch auf eine Kostenpauschale von 10-20,-€ (schau mal im Internet nach) für Deine Auslagen (Telefonate, Briefporto, pp.). Achte darauf, dass man bei der Schadenssumme die merkantile Wertminderung nicht unterschlägt, falls der Wert Deines Fahrzeugs durch den Schaden gemindert wird (Faustformel=10% der Schadenssumme).
2. Filtive Abrechnung:
Du holst die lediglich einen Kostenvoranschlag/Schadensgutachten, je nachdem, was die Versicherung verlangt. Du kannst den Schaden dann von einem Bekannten oder Verwandten reparieren lassen oder ihn eben nicht reparieren, das ist egal. In jedem Fall bekommst Du von der Schadenssumme die MWSt nicht erstattet, weil sie ja auch nicht angefallen ist. Die weiteren o.g. Posten kannst Du natürlich ebenfalls geltend machen.
Gut, dass ein Zeuge dabei war, da musst Du bei diesem Bagatellschaden (so nennt er sich in diesem Fall nun einmal!) auch nicht die Polizei holen, die haben anderes zu tun. Ich denke nicht, dass Du Schwierigkeiten beim Schadensausgleich bekommst.
Also, vergiss erstmal den Anwalt, der kann sich dann austoben, wenn der Schadensausgleich nicht zu Deiner Zufriedenheit läuft!!!