ich möchte nächstes Jahr Felgen und Fahrwerk upgraden.
Im Gutachten vom Bilstein B12 steht
„Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn [...]“
Im Gutachten der Räder steht
„11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.„
Ich habe keine Angst vorm Eintragen, aber: ist der neue Bilstein-Dämpfer (der ja eintragungsfrei ist) überhaupt eine offizielle Abweichung vom Serienstand und wenn ja, bedeutet der Satz gesondert zu beurteilen eine Änderungs- oder Einzelabnahme?
Lange Frage, aber hoffentlich kurze Antwort