Spasslex
Super wäre noch, wenn Du dabei mitgeschrieben hättest, daß durch Deine Eingriffe am Scheinwerfer die Bauartgenehmigung erlischt ......
Und damit die Betreibserlaubnis für das gesamte Fahrzeug . . . .!
Super Arbeit!!!
Nur mal so als Hintergrundinformation:
Mit Neufassung der StVZO hat der Gesetzgeber beschlossen, daß diveres sicherheitsrelevante elektronische Baugruppen/-elemente bei neueren Fahrzeugen mit im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) geprüft werden.
Damit die Überwachungsorganisationen (TÜV/DEKRA/KÜS/GTÜ u.a.) dazu überhaupt eine Möglichkeit haben wurde von den Überwachungsorganisationen eine organisationsübergreifende GmbH, die Fahrzeug-System-Daten-GmbH - kurz FSD GmbH genannt - gegründet.
Hier ein Link dazu: Link zur FSD GmbH
Diese GmbH sammelt von allen - wirklich allen - Herstellern die zur Untersuchung notwendigen "Systemdaten". Systemdaten sind dabei Daten, die ein sicherheitsrelevantes System, das laut StVZO untersucht werden muß, sicher erkennen und prüfen lassen. Diese Systeme sind unter anderem ABS,ESP, elektrohydraulische/elektrische Servolenkung, Airbagsysteme, Xenonlicht, Kurvenlicht, adaptive Lichtsteuerung, elektrische Bremssysteme und und mehr.
Zur Zeit sieht es so aus, daß der zuständige Prüfer an Hand von "Verbauinformationen" prüft, was in dem Fahrzeug verbaut ist und es entsprechend der Prüfvorgaben prüft. Verbauinformationen können Erklärungen aber auch Bilder sein. Im einfachen Fall schaut er halt, ob alle Lämpchen gehen und alle Sensoren - sofern sichtbar - angeschlossen und unbeschädigt sind.
ABER
der Hersteller der von uns geliebten Fahrzeuge, die BMW AG, ist sehr ordentlich und schon in der Anfansphase ein reger Mitarbeiter bei diesem System der neuen Fahrzeugprüfung! Heißt, die Daten die BMW zur Verfügung stellt sind sehr, sehr korrekt und vielsagend. BMW hat auch die Daten von den ausgelieferten Auto´s sehr penibel parat! Ein Beispiel ist dabei ja, daß der freundliche Händler an Hand vom Fahrzeugschlüssel Euch sagen kann, welche Fahrgestellnummer Euer Auto hat, aber auch, was in dem Auto ales verbaut ist!
Heißt wiederum:
Der zweite Schritt den die FSD GmbH geht ist der, daß zu jedem Fahrzeug Fahrgestellnumnerbezogen dem Prüfer gesagt werden kann, daß Fahrzeug hat Tagfahrlicht oder es hat es nicht!!!!!!!
Und dann kommst Du, Spasslex, mit Deinem "nachgerüstetem "Tagfahrlicht" . . . .
Zur Zeit kann der Prüfer es vielleicht noch "übersehen".
Aber dritte Phase:
Irgendwann ist es mal soweit, dann schaut der Prüfer in kein System mehr rein und schaut, was in Eurem Wagen verbaut ist. Nein - er wird irgendwann einen kleinen Handheld anschliessen und schauen ob die Kontrolllämpchen "grün" oder "rot" sind . . .
In einem sollten wir uns aber im klaren sein:
Das geschieht alles wegen der Sicherheit von uns und allen anderen Verkehrsteilnehmern. Deshalb wird bei dieser Prüfung ja auch geschaut, ob alle vom Werk verbauten Systeme funktionieren und wenn sie nicht mehr da sein sollten - Austausch wegen Unfall oder anderen Gründen - dass sie nach Herstellerangabe stillgelegt wurden.
Entschuldigung, wenn ich jetzt jemandem die "Freude" wegen der Nachrüstbarkeit des Tagfahrlichtes getrübt habe.
Wer meine Post´s kennt, weiß, wenn es eine legale Möglichkeit gibt, bin ich der erste der es drin hat!
Wer es nicht glauben will, der schau einmal bei angegebenen Link vorbei oder spreche seinem Prüfer bei der nächsten HU doch einfach mal vertrauensvoll an . . .
MfG
neffets88
P.S.:Tschuldigung für den vielen Text!