Hallo, bloß mal so zum Nachdenken:
Fahrzeugscheiben haben eine Bauartgenehmigung, die kann nicht so ohne weiteres durch ein Gutachten nach dem Floaten der Scheibe wiederhergestellt werden.
Wenn das ein TÜV-Sachverständiger macht, "lehnt er sich weit aus dem Fenster". Ein nicht haltbares Gutachten hilft dem Eigentümer des Fahrzeuges bei Gutachtenrückzug aber auch nicht.
Hier geht es nicht nur um Abdunklung der Scheibe. Beim Floaten kann es auch passieren, daß die Scheibe an verschiedenen Stellen unterschiedlich stark beschichtet wird, was wiederum zu optischen Problemen führen kann. Wer will das "draußen im Feld" als Sachverständiger ordentlichprüfen können . . . .
Im Endeffekt erlischt die Genehmigung für die Scheibe, was wiederum einen totalen Ersatz dieser bei Feststellung durch Polizei oder Prüforganisationen nach sich zieht. Nicht unbedingt billig . . .
Das gleiche Prozedere gibt es auch bei der vielgepriesenen Gravur von Scheiben mit irgendwelchen Symbolen/Ornamenten. Dabei wird die Oberflächenspannung der Scheibe beeinflußt, mit oben genannten Folgen. Firmen, die als Diebstahlschutz die Fahrgestellnummer in alle Scheiben eingravieren, haben zu diesem Zweck eine Genhemigung und wissen genau, wie und wo sie es tun dürfen.
Deshalb gibt es ja für die Folien für Fahrzeugscheiben eine Betriebserlaubnis, so daß der Verbau auf den hinteren Scheiben genehmigt ist.
Ach so:
Schon mal das Geld für die dann später erforderliche "neue" Scheibe zurückgelegt????
MfG
und viel Spaß beim Floaten
P.S.
Wenn es andere - vor allem haltbare - Aussagen gibt, bitte her! Wäre mir aber neu.