Ganz kurz und knapp - NEIN, geht nicht!
Problem ist, daß jeder Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung hat. Baut man in diesen "irgendetwas" ein, ändert es die Bauart des Scheinwerfers, damit erlischt dessen Bauartgenehmigung. Mit einem der Art geänderten Scheinwerfer fährt man im Endeffekt ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend -mit allen Folgen, leider.
MfG
neffets88