Hi,
bestimmte Eintragungen darf nur die sogenannte Technische Prüfstelle des jeweiligen Landes ausführen. Dazu zählen zum Besipiel neben EInzelabnahmen ohne Papieren auch technische Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen, sofern in den jeweiligen Gutachten deren Zusammenbau nicht ausdrücklich genehmigt ist. Klassisches Besipiel sind dann Räder/Reifen in Verbindung mit Tieferlegung. Dieser Fall ist ja sehr häufig.
Die Technische Prüfstelle des Landes, im Süden/Westen der TÜV, im Osten die DEKRA, darf diese Einzelabnahmen bzw.sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen abnehmen. Die anderen Gesellschaften dürfen das eigentlich nicht, auch wenn sie die Papiere immer öfters so auslegen, daß "es paßt".
So schlecht ist der TÜV aber nicht . . . . Versuch es bei einem andern Prüfer.
Aber habt Ihr Euch schon einmal die unterschiedlichen Abrollumfänge der von BMW freigegebenen Mischbereifungen angeschaut??? Da gibt es serienmäßig Unterschiede von Vorderachse zu Hinterachse von bis zu 1,7%! Also ist Deine Reifenkombi allemal i.O.
MfG