Finger weg von diesem billigen Nachrüstzeug!!!!
Mit diesen billigen Xenon-Lampen, wo angeblich nur das Leuchtmittel (die Glühbirne an sich) ausgetauscht wird, erlischt die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers und damit des gesamten Fahrzeuges! Im Endeffekt fährst du ohne Versicherungsschutz / Betriebserlaubnis herum, da dieser Umstand von dir wissentlich hervorgerufen wurde. Gibt Punkte und und und
Richtig ist, daß Du bei Nachrüstung von XENON den kompletten Scheinwerfer tauschen mußt. Jeder Scheinwerfer ist für ein spezielles Leuchtmittel, also die Halogen-Glühlampe oder eben den XENON-Brenner geprüft und hat so seine Bauartgenehmigung erhalten. Tauschst Du dieses Leuchtmittel aus, erlischt die Bauartgenehmigung!Mir ist nicht bekannt, daß es Scheinwerfer gibt, die alternativ die Leuchtmittel zulassen, wohl aber gibt es Scheinwerfer, die schnell von Rechtsverkehr auf Linksverkehr umgerüstet werden können.
Aber wie oben auch beschrieben, muß bei Nachrüstung die automatische Leuchtweitenregulierung (automatisch!, nicht per Hand) und die Scheinwerferreinigungsnalage nachgerüstet werden. Sofern nicht schon vorhanden.
Eine Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA ist definitiv auch mit der nachgerüsteten Scheinwerferwaschanlage und Leuchtweitenregulierung nur mit Austausch des Leuchtmittels im Halogen-Scheinwerfer nicht möglich!!! Wer das abnimmt, ist entweder noch nicht lange bei TÜV/DEKRA oder nicht mehr lange. Ändert aber nichts ander Tatsache, daß diese Eintragung dann unrechtmäßig wäre.
Habe mal ´n Hausarbeit über lichttechnische Anlagen an Fahrzeugen und deren Zukunft schreiben müssen/dürfen! Damals waren die neuen Scheinwerfer, die jetzt im 5-er neu kommen, die mit der "adaptiven Lichtregulierung für Stadt/land/Autobahn" noch Zukunft.
Bei all dem "gescheiten Wissen" weiß ich aber nicht, was ist das "Fußraummodul" beim Nachrüstsatz von BMW????
mfG
neffets88
P.S.: Im übrigen gelten diese Ausführungen auf jedes "lichttechnische Element" was am Auto verbaut ist und einer Bauartgenehmigung unterliegt. Also einfaches Austauschen von Glühlampe gegen LED oder wie wie beschrieben beim Nebelscheinwerfer Halogen gegen Xenon geht nicht. Auch wenn oft beschrieben. Wo es nicht bemerkt wird .... Aber beim Scheinwerfer, egal ob Abblenlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer hört der Spaß auf.
Darunter fällt eigentlich auch das Nachrüsten von Coronaringen in Scheinwerfer, die damit nicht geprüft sind ....
Aber jetz hör ich auf, sonst mach ich mich damit noch unbeliebt! 