Beiträge von neffets88

    Hallo limitadi!


    Glückwunsch zum neuen Auto.
    Ich dachte, wenn ich ein weißes Auto bestell und fahr, fahr ich etwas selteneres - scheint aber nicht so zu sein. ;)
    Die Farbe kommt auf dem Coupé super raus!


    Habe gar nicht gedacht, so schnell wieder von Dir zu lesen, hattest Dich doch "zum Fahren abgemeldet"? Sicher nur ein Zwischenstopp. :D :D


    Weiterhin Dir viel Spaß mit dem neuen Auto!

    Habe mal gehört, daß beim Umprogrammieren/Neuauspielen der Software schon mal 5-6 Stunden draufgehen, da die Datenübertragung etwas laaaangsam sein.
    Aber da steht ja hoffentlich nicht ständig einer dabei . . . .


    Vielleicht rühren da aber die 100AW her.

    Finger weg von diesem billigen Nachrüstzeug!!!!


    Mit diesen billigen Xenon-Lampen, wo angeblich nur das Leuchtmittel (die Glühbirne an sich) ausgetauscht wird, erlischt die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers und damit des gesamten Fahrzeuges! Im Endeffekt fährst du ohne Versicherungsschutz / Betriebserlaubnis herum, da dieser Umstand von dir wissentlich hervorgerufen wurde. Gibt Punkte und und und


    Richtig ist, daß Du bei Nachrüstung von XENON den kompletten Scheinwerfer tauschen mußt. Jeder Scheinwerfer ist für ein spezielles Leuchtmittel, also die Halogen-Glühlampe oder eben den XENON-Brenner geprüft und hat so seine Bauartgenehmigung erhalten. Tauschst Du dieses Leuchtmittel aus, erlischt die Bauartgenehmigung!Mir ist nicht bekannt, daß es Scheinwerfer gibt, die alternativ die Leuchtmittel zulassen, wohl aber gibt es Scheinwerfer, die schnell von Rechtsverkehr auf Linksverkehr umgerüstet werden können.
    Aber wie oben auch beschrieben, muß bei Nachrüstung die automatische Leuchtweitenregulierung (automatisch!, nicht per Hand) und die Scheinwerferreinigungsnalage nachgerüstet werden. Sofern nicht schon vorhanden.


    Eine Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA ist definitiv auch mit der nachgerüsteten Scheinwerferwaschanlage und Leuchtweitenregulierung nur mit Austausch des Leuchtmittels im Halogen-Scheinwerfer nicht möglich!!! Wer das abnimmt, ist entweder noch nicht lange bei TÜV/DEKRA oder nicht mehr lange. Ändert aber nichts ander Tatsache, daß diese Eintragung dann unrechtmäßig wäre.


    Habe mal ´n Hausarbeit über lichttechnische Anlagen an Fahrzeugen und deren Zukunft schreiben müssen/dürfen! Damals waren die neuen Scheinwerfer, die jetzt im 5-er neu kommen, die mit der "adaptiven Lichtregulierung für Stadt/land/Autobahn" noch Zukunft.


    Bei all dem "gescheiten Wissen" weiß ich aber nicht, was ist das "Fußraummodul" beim Nachrüstsatz von BMW????


    mfG


    neffets88


    P.S.: Im übrigen gelten diese Ausführungen auf jedes "lichttechnische Element" was am Auto verbaut ist und einer Bauartgenehmigung unterliegt. Also einfaches Austauschen von Glühlampe gegen LED oder wie wie beschrieben beim Nebelscheinwerfer Halogen gegen Xenon geht nicht. Auch wenn oft beschrieben. Wo es nicht bemerkt wird .... Aber beim Scheinwerfer, egal ob Abblenlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer hört der Spaß auf.
    Darunter fällt eigentlich auch das Nachrüsten von Coronaringen in Scheinwerfer, die damit nicht geprüft sind ....


    Aber jetz hör ich auf, sonst mach ich mich damit noch unbeliebt! :D

    Die USB-Schnittstelle liest die Daten des angeschlossenen Gerätes erst einmal ein und merkt die sich. Sind diese Daten eingelesen, müßte auch das Scrollen schneller funktionieren, so ist es jedenfalls bei mir. Je größer das angeschlossene Gerät, um so löänger die Einlesezeit.


    Die USB-Schnittstelle kann sich wohl 5 solcher angeschlossenen Geräte merken. Vorausgesetzt auf diesen Geräten wird dann nichts geändert, wiederholt sich der Einlesevorgang bei wiederholtem Anschluß nicht! Schließt du jetzt ein 6 Gerät an, werden " die gemerkten Daten" des zuerst angeschlossenen Gerätes überschrieben. Wenn du das wieder anschließen würdest, würde für dieses Gerät der Einlesevorgang erneut starten. Aber ehrlich, wer hantiert mit 6 MP3-Playern/USB-Stick´s? Dann doch lieber ein paar wenige, dafür aber größere! Habe auf meinen 2-GB-MP3-Player schon fast 20CD´s.
    Dieser "Einlesevorgang" ist irgendwo in der Bedienungsanleitung so beschrieben. Ich habe nur festgestellt, daß mein MP3-Player beim weiderholtem Anschluß "schneller" war.
    Im übrigen denke ich, daß bei herkömmlichen CD-Wechslern das auch so war. Kannte der die Scheibe, hat er sie schneller wiedergegeben, wie bei einer neuen.


    Das andere mit dem größeren Display und der Anzeige gegenüber dem Radio Professionell ist ncht von der Hand zu weisen - der Preisunterschied aber leider auch nicht . . .

    Ja Göran - das mit dem TÜV und der gesetzlichen Notwendigkeit kenne ich, habe beruflich damit zu tun . . .
    Bei der Hauptuntersuchung der neueren Fahrzeuge mit erweiterter OBD-Prüfung, also die Fahrzeuge, wo gewisse elektronische Baugruppen mitgeprüft werden müssen, ist diese Scheinwerferreinigungsanlage sogar Prüfbestandteil!!!!
    Aber man könnte dem System ja sagen, daß es nur bei jedem 3. oder 4. mal die Scheinwerfer "mitputzt"! Die Elektronik kann doch heutzutage "alles"...

    Zitat

    Original stoffi1a
    Hallo
    Er möchte diese Klappe ja nicht reparieren weil seit dem der Sound ja besser ist.


    War doch Ironie von mir!!!!
    Gibt ja Leute, da geht die "von selbst" kaputt . . . (Vorsicht, auch Ironie!!!)



    Danke ikeRR!
    Hab das in natura bis jetzt nur am Porsche gesehen.


    Wißt Ihr eigentlich, daß eine ganz bekannte Werkstattkette mit 3 Buchstaben, Austauschschalldämpfer mit so einer Klappe anbieten? Diese Schalldämpfer haben sogar eine EG-Betriebserlaubnis!!! Und einen kleinen Beipackzettel in dem steht, daß die gute EG-Betriebserlaubnis bei offener Klappenstellung keine Gültigkeit hat und das Fahrzeug dann "nicht im Bereich der StVO betrieben werden darf"!


    Wohl dem, der das liest - noch besser, sich daran hält . . . .