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BMW gewährt 2 Jahre Gewährleistung mit Verzicht auf die Beweislastumkehr ab Erstzulassung. Gesetzlich muss ab einem Tag darüber keine Leistung erbracht werden.
Und der Servicepartner "muß" weder gerade stehen noch bezahlen. Wenn, dann Hersteller bzw. in A der Importeur in Salzburg...
mfg Oliver
Die Verkehrssicherheit ist durch die 57A Überprüfung "Pickerl" sicherzustellen ohne wenn und aber. Wurde diese wie im beschriebenen Fall inklusive Service bei BMW durchgeführt ist dieser in die Pflicht zu nehmen. Wenn hier seitens des Besitzer kein Eigenverschulden vorliegt und davon gehe ich hier aus, eine relativ eindeutiger Sache.
Hier geht es nicht um einen defekten Schalter oder einen Klimakompressor auf den es 2 Jahre Garantie gibt. ![]()