Mann darf da nicht pauschalisieren, ein Gebrauchter ist eben eine Wundertüte :p
Überraschungen reichen mir zu den Festtagen.
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Mann darf da nicht pauschalisieren, ein Gebrauchter ist eben eine Wundertüte :p
Überraschungen reichen mir zu den Festtagen.
Autos in diese Leistungsklasse würde ich nur mit BMW Servicenachweis, aus 1. Hand und mit wenig km kaufen, sonst kann es richtig teuer werden.
Gibt's schon etwas neues zu dem Thema?
Das dürfte dann aber am F30 gewese sein.
Alle F Performance Modelle haben das M eingearbeitet, allerdings ist der Durchmesser wie beim E9x.
gehen trotzdem schlecht, weil igendwie fehlt die aufladung
Oder man schreibt einfach "die Gewährleistung ist ausgeschlossen". Eine Formulierung zu denen selbst die Automobilclubs raten. Man muß nicht aus allem einen Doktor machen.
Es ist unnötig darauf hinzuweisen, dass grob fahrlässige und vorsetzliche Verletzungen ausgenommen sind, da dies ohnehin gesetzlich geregelt ist.
ich glaub du bist der deutschen § nicht vertraut, in Österreich mag es anders sein, aber nicht hier in D...
und wenn du wartest bis deine warnleuchte leuchtet im display und sonst keine kleinen service bzw. nicht mal zwischendurch nach den füllständen schaust, will ich nicht wissen wie fertig dein fahrzeug ist und würd dann auch keins von dir kaufen... kommst mir vor wie der verkäufer des oben genannten 325i
sorry
Das ist in Deutschland nicht anders.
Ich bin durch und durch ein Autofreak der ständig am pfelgen und überprüfen ist. Ich traue mich zu behaupten, dass meiner dem Auslieferungszustand nahe kommt, was aber nichts mit dem Thema zu tun hat.
Alles anzeigenZitat von »A007«
Zitat
Dann erkläre uns doch bitte wie du dem Verkäufer nachweisen möchtest, dass er dem Käufer diesen Umstand verschwiegen hat. Woher soll der Verkäufer weiters wissen, dass er einen erhöhten Ölverbrauch bei seinem Fahrzeug hatte, wenn er nicht Buch darüber geführt hat?
Prinzipiell ist das natürlich so dass es ihm bekannt sein muss, es sei denn er hatte einen persönlichen Automechaniker der ihm jede paar Tausend km Öl nachgefüllt hat. Der einfachste Weg wäre die Werkstatt wo der Wagen zuletzt gewesen ist abzufragen ob der Besitzer wusste dass der Wagen Öl säuft. Der war mit Sicherheit in eine Werkstatt gefahren um sich diesbezüglich beraten lassen. Dann gibt es eine Rechnung für die Arbeiten etc. Oft ist das eine Werkstatt in der Nähe seines Wohnsitzes.
Gruß.
jop, dass meine ich mit Fahrgestellnummer, da dort ja alle arbeiten hinterlegt sind. (Vorraussetzung Vertragswerkstatt)
Auch das habe ich schon erklärt. Die Werkstatt darf ohne Gerichtsbeschluß aus Datenschutzgründen keine Informationen weitergeben!
schreibst du nur so, oder liest und denkst du auch darüber anch ?
wenn ich in kürzester zeit alle 600km oder auch 700km 1liter öl nachschütten muss, sind das bei jeder tankfüllung 1liter und sowas muß man sich nicht aufschreiben sondern merkt man sich ! jeder BC zeigt den ölstand an und den sollte man mind. 1 mal im monat kontrulieren...
und das fällt jedem auf, auch dem vorbesitzer sprich den vekäufer und wenn er meint dies sei normal, dann sollte er kein auto haben
Wenn du den Hintergrund immer noch nicht verstehst tust du mir wirklich leid. Denk einmal ein paar Schritte weiter...
Was ist eine Tankfüllung? Glaubst du jeder fährt seinen Tank bis zum letzten Tropfen leer? Es soll Leute geben, die vielleicht immer zu einem bestimmten Tag in der Woche tanken fahren und da gerade einmal 200km zurückgelegt haben, nur als kleine Denkanstoß für dich.
Den Ölstand sollte man kontrollieren? Wer schreibt das zwingend vor? Sollte ist nett, stellt aber keine Verpflichtung dar. Gerade bei den modernen FZGen warte ich auf die Warnmeldung im Display und mache mir nicht mehr die Finger schmutzig oder frage am laufenden Band dem Bordcomputer ab.
Du wärst ein grottenschlechter Verteidiger...
wenn man alle 600km 1liter öl nachschütten muss, sollte man sich schon fragen warum das so ist...!
und das ist nicht erst seit 2 monaten, also muss es der vorbesitzer gewusst haben in meinen augen !
Hast du gelesen was ich geschrieben habe? Woher soll er wissen, dass es weniger als 1000km sind, wenn er sich keinen Vermerk darüber macht? Weiters kann er sich darauf berufen, dass keine Fehlermeldungen am Fahrzeug ausgegeben wurden und beim Service alles i.O. war.
Ich kann nicht erkennen, wo ich irgendjemandem etwas unterstelle. Ich habe nur nett gemeinte Tipps zur deutschen Rechtslage gegeben.
Ich kann zwei Ansätze erkennen: Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss (das wäre z.B. bei deinen Formulierungen der Fall - mir egal, ob du das anders siehst, darfst gerne im Palandt und diversen Urteilen nachlesen) und eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Bei ersterem würde ich wetten, dass es zutrifft, bei zweitem eher nein bis unmöglich nachzuweisen.
Natürlich, egal das hilft dem Themenersteller nicht weiter.
Du kannst es drehen wie du möchtest, es wird aufgrund meiner oben genannten Argumente nahezu unmöglich sein, dem Verkäufer etwas nachzuweisen. Ich sehe keinerlei Ansatzpunkte.
Als geschädigter würde ich einfach mal ins Scheckheft und schauen bei welcher Werkstatt der letzte Service oder die letzte Wartung durchgeführt wurde. Jene Werkstatt dann kontaktieren und denen mal ein wenig auf den Zahn fühlen ob ein Problem mit dem überhöhten Ölverbrauch bekannt war und dies auch dem damaligen Besitzer mitgeteilt wurde. Und bevor man gleich zum Anwalt springt würde ich mich mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.... ein Motor verbraucht nicht von jetzt auf gleich 1l Öl auf 600km. Das muss der Vorbesitzer ja gewusst und Öl nachgefüllt haben, sonst wäre nach 2000km die Öl-leuchte angegangen und nach weiteren 1000km der Motor irgendwann hopps gegangen.
Gibt die Werkstatt ohne Gerichtsbeschluß Daten heraus, macht sie sich wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes ebenso strafbar.
Dann verkauf mal weiter deine Autos mit all den fertigen Kaufverträgen und den von dir genannten Klauseln. Ich wünsche dir, dass du nicht mal zufällig an den Falschen gerätst.
Du hast anscheinend wieder bei der Hälfte zu lesen aufgehört.
Dann erkläre uns doch bitte wie du dem Verkäufer nachweisen möchtest, dass er dem Käufer diesen Umstand verschwiegen hat. Woher soll der Verkäufer weiters wissen, dass er einen erhöhten Ölverbrauch bei seinem Fahrzeug hatte, wenn er nicht Buch darüber geführt hat?
Bitte unterlassen deine Unterstellungen!