Nein, das ist nicht so. Wie besichtigt beinhaltet nur die Mängel, die bei einer normalen Besichtigung entdeckt hätten werden können. Für alle anderen Mängel muss man als Verkäufer weiterhin haften (übermässiger Ölverbrauch z.B.). Rückgabe und Reklamation ausgeschlossen ist auch nicht wirklich zu empfehlen. Fahrzeugverkauf (besonders mit all den vorgefertigten Verträgen, die so im Internet kursieren) ist nicht so einfach, wie sich viele das vorstellen!
Witzig ist ja auch, dass BMW bei Reklamationen sagt, dass um die 1 l bei 1000 km in Ordnung sein sollen und ohne Garantie bei 600 km und ca. 1 l Öl gleich der komplette Motor hinüber sein soll.
Ist es schon...
Bitte auch weiterlesen, der Kaufvertrag stellt eine wichtige Basis dar, der Rest fällt unter die Beweislastumkehr. --> Du mußt dem Verkäufer anhand von Fakten einen Betrug nachweisen können, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung!
Gegen einen privaten Verkäufer vorzugehen ist nicht ganz so einfach, wie sich das einige vorstellen.