Beiträge von BMW_335i

    Oder man schreibt einfach "die Gewährleistung ist ausgeschlossen". Eine Formulierung zu denen selbst die Automobilclubs raten. Man muß nicht aus allem einen Doktor machen.
    Es ist unnötig darauf hinzuweisen, dass grob fahrlässige und vorsetzliche Verletzungen ausgenommen sind, da dies ohnehin gesetzlich geregelt ist.

    ich glaub du bist der deutschen § nicht vertraut, in Österreich mag es anders sein, aber nicht hier in D...
    und wenn du wartest bis deine warnleuchte leuchtet im display und sonst keine kleinen service bzw. nicht mal zwischendurch nach den füllständen schaust, will ich nicht wissen wie fertig dein fahrzeug ist und würd dann auch keins von dir kaufen... kommst mir vor wie der verkäufer des oben genannten 325i :whistling:


    sorry

    Das ist in Deutschland nicht anders.
    Ich bin durch und durch ein Autofreak der ständig am pfelgen und überprüfen ist. Ich traue mich zu behaupten, dass meiner dem Auslieferungszustand nahe kommt, was aber nichts mit dem Thema zu tun hat.



    Auch das habe ich schon erklärt. Die Werkstatt darf ohne Gerichtsbeschluß aus Datenschutzgründen keine Informationen weitergeben!