Beiträge von BMW_335i

    schreibst du nur so, oder liest und denkst du auch darüber anch ?


    wenn ich in kürzester zeit alle 600km oder auch 700km 1liter öl nachschütten muss, sind das bei jeder tankfüllung 1liter und sowas muß man sich nicht aufschreiben sondern merkt man sich ! jeder BC zeigt den ölstand an und den sollte man mind. 1 mal im monat kontrulieren...
    und das fällt jedem auf, auch dem vorbesitzer sprich den vekäufer und wenn er meint dies sei normal, dann sollte er kein auto haben ;)


    Wenn du den Hintergrund immer noch nicht verstehst tust du mir wirklich leid. Denk einmal ein paar Schritte weiter...


    Was ist eine Tankfüllung? Glaubst du jeder fährt seinen Tank bis zum letzten Tropfen leer? Es soll Leute geben, die vielleicht immer zu einem bestimmten Tag in der Woche tanken fahren und da gerade einmal 200km zurückgelegt haben, nur als kleine Denkanstoß für dich.
    Den Ölstand sollte man kontrollieren? Wer schreibt das zwingend vor? Sollte ist nett, stellt aber keine Verpflichtung dar. Gerade bei den modernen FZGen warte ich auf die Warnmeldung im Display und mache mir nicht mehr die Finger schmutzig oder frage am laufenden Band dem Bordcomputer ab.
    Du wärst ein grottenschlechter Verteidiger... :D


    wenn man alle 600km 1liter öl nachschütten muss, sollte man sich schon fragen warum das so ist...!


    und das ist nicht erst seit 2 monaten, also muss es der vorbesitzer gewusst haben in meinen augen !

    Hast du gelesen was ich geschrieben habe? Woher soll er wissen, dass es weniger als 1000km sind, wenn er sich keinen Vermerk darüber macht? Weiters kann er sich darauf berufen, dass keine Fehlermeldungen am Fahrzeug ausgegeben wurden und beim Service alles i.O. war.


    Ich kann nicht erkennen, wo ich irgendjemandem etwas unterstelle. Ich habe nur nett gemeinte Tipps zur deutschen Rechtslage gegeben.


    Ich kann zwei Ansätze erkennen: Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss (das wäre z.B. bei deinen Formulierungen der Fall - mir egal, ob du das anders siehst, darfst gerne im Palandt und diversen Urteilen nachlesen) und eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Bei ersterem würde ich wetten, dass es zutrifft, bei zweitem eher nein bis unmöglich nachzuweisen.

    Natürlich, egal das hilft dem Themenersteller nicht weiter.


    Du kannst es drehen wie du möchtest, es wird aufgrund meiner oben genannten Argumente nahezu unmöglich sein, dem Verkäufer etwas nachzuweisen. Ich sehe keinerlei Ansatzpunkte.


    Als geschädigter würde ich einfach mal ins Scheckheft und schauen bei welcher Werkstatt der letzte Service oder die letzte Wartung durchgeführt wurde. Jene Werkstatt dann kontaktieren und denen mal ein wenig auf den Zahn fühlen ob ein Problem mit dem überhöhten Ölverbrauch bekannt war und dies auch dem damaligen Besitzer mitgeteilt wurde. Und bevor man gleich zum Anwalt springt würde ich mich mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen.... ein Motor verbraucht nicht von jetzt auf gleich 1l Öl auf 600km. Das muss der Vorbesitzer ja gewusst und Öl nachgefüllt haben, sonst wäre nach 2000km die Öl-leuchte angegangen und nach weiteren 1000km der Motor irgendwann hopps gegangen.

    Gibt die Werkstatt ohne Gerichtsbeschluß Daten heraus, macht sie sich wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes ebenso strafbar.

    Dann verkauf mal weiter deine Autos mit all den fertigen Kaufverträgen und den von dir genannten Klauseln. Ich wünsche dir, dass du nicht mal zufällig an den Falschen gerätst. ;)

    Du hast anscheinend wieder bei der Hälfte zu lesen aufgehört.
    Dann erkläre uns doch bitte wie du dem Verkäufer nachweisen möchtest, dass er dem Käufer diesen Umstand verschwiegen hat. Woher soll der Verkäufer weiters wissen, dass er einen erhöhten Ölverbrauch bei seinem Fahrzeug hatte, wenn er nicht Buch darüber geführt hat?
    Bitte unterlassen deine Unterstellungen!

    Nein, das ist nicht so. Wie besichtigt beinhaltet nur die Mängel, die bei einer normalen Besichtigung entdeckt hätten werden können. Für alle anderen Mängel muss man als Verkäufer weiterhin haften (übermässiger Ölverbrauch z.B.). Rückgabe und Reklamation ausgeschlossen ist auch nicht wirklich zu empfehlen. Fahrzeugverkauf (besonders mit all den vorgefertigten Verträgen, die so im Internet kursieren) ist nicht so einfach, wie sich viele das vorstellen! :whistling:


    Witzig ist ja auch, dass BMW bei Reklamationen sagt, dass um die 1 l bei 1000 km in Ordnung sein sollen und ohne Garantie bei 600 km und ca. 1 l Öl gleich der komplette Motor hinüber sein soll. :rolleyes:

    Ist es schon...
    Bitte auch weiterlesen, der Kaufvertrag stellt eine wichtige Basis dar, der Rest fällt unter die Beweislastumkehr. --> Du mußt dem Verkäufer anhand von Fakten einen Betrug nachweisen können, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung! ;)
    Gegen einen privaten Verkäufer vorzugehen ist nicht ganz so einfach, wie sich das einige vorstellen.

    Warum hier immer gleich nach dem Anwalt gerufen wird.
    Die Sache ist relativ einfach, es kommt darauf an was in dem Kaufvertrag steht. Wenn die Stichworte, wie besichtigt, Rückgabe, Reklamation ausgeschlossen oder ähnliches zu finden sind, hast du den Schlauch!
    Du mußt anhand von Fakten einen Betrug nachweisen können und das ist in deinem Fall meines Erachtens unmöglich. Es steht Aussage gegen Aussage...

    Aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes wurde der Bremsflüssigkeitswechsel leider überzogen. Er wäre im Juni fällig gewesen. Ich habe bereits für nächste Woche einen Termin zum Wechsel.


    Seit heute Morgen habe ich ein Problem: Das Fahrzeug geht weder per Öffnentaste der FB, noch per Komfortzugang auf. Bei beiden Fernbedienungen wurden die Batterien bereits getauscht. Komisch war das die Tastenbelegung des Radios nicht mehr funktioniert bzw. die Tasten nicht mehr belegt waren. Die Batterie des Fahrzeuges wurde eigentlich im Herbst letzten Jahres gewechselt, weshalb ich mir nicht vorstellen kann das diese defekt ist.


    Was habt ihr für eine Vermutung? Hängt dies mit dem "Bremsflüssigkeitswechselüberzug" zusammen? Es kann ja sein das dies so wichtig ist das BMW den Kunden dazu nötigen möchten diesen nicht so lange zu überziehen.

    Du hast Recht! Das hängt mit dem überfälligen Bremsflüssigkeitswechsel zusammen. Dein Fahrzeug läßt sich aus Sicherheitsgründen nur mehr von einem BMW Händler öffnen. :D


    Jetzt mal im Ernst, wann bist du zuletzt mit der Mühle gefahren? Schnapp dir ein Multimeter und miß die Spannung an der Batterie.

    Da ihr zu 3 seid, kannst du die Idee mit dem Porsche fix vergessen!


    Kauf dir ein M3 Coupe und deiner/deinem Kleinen später mit dem ersparten Geld ein vernünftiges Auto. ;)

    autoverschander triffts eher....


    soll wohl n Wannabe-M3 werden... ist der E9x also auch schon so tief unten angekommen? wird wohl echt zeit meinen zu verkaufen...


    Sehe ich genauso!
    Wie kann man das elegante Coupe nur so verunstalten wollen. :fail:


    Er wird einen Chip verbauen, damit ist der schneller als jeder M3. :D


    Zum Glück sind die Autos bei uns noch teurer ...