Hallo,
1. Mir fehlt noch Geld von der Versicherung: 113,00 € (2 Tage Ausfallsatz)
Den wird die Versicherung erst nach erfolgter Reparatur erstatten (wegen der so noch bestehenden Möglichkeit der Abrechnung nach Gutachten/Kostenvoranschlag)
2. Die gegnerische Versicherung will das Gutachten nicht bezahlen
Da sieht es etwas tricky aus. Als Geschädigter hast Du auch eine Kostenminderungspflicht - insbesondere bei Bagatellschäden (wobei von einem Bagatellschaden bis ~750€ ausgegangen wird). Der Gutachter scheint ja ein komplettes Fahrzeuggutachten erstellt zu haben. Wenn Du Rechtschutzversichert bist, so konsultiere doch deine Versicherung zwecks Aussicht und möglicher Kostenübernahme. Die gegnerische Versicherung wird wohl nicht ohne weiteres die Gutachterkosten tragen...