Die Gewährleistung gilt 1 Jahr und innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweislast.
Allerdings lese ich aus deinem Posting heraus, dass dein Freundlicher nicht gleich der Verkäufer ist. Somit ist das Verhalten okay.
Hast du den Mangel denn beim Verkäufer schon angezeigt? Wenn nein, dann sollte er doch die Möglichkeit der Reparatur bekommen (und wenn er nur die Kostenfreigabe für Dei Autohaus erklärt). Im Nachhinein die nicht übernommenen Kosten beim Verkäufer einfordern konnte nicht ganz unproblematisch weden.