Gewährleistung bei Verschleißteilen, die schon vor dem Kauf defekt waren?

  • Hi,


    habe am Mittwoch meinen neuen gebrauchten E90 vom Vertragshändler abgeholt. Gegen Ende der fast 3h langen Heimfahrt (leider nicht schon bei der Probefahrt :( ) ist mir aufgefallen, dass beim leichten Bremsen bei Geschwindigkeiten um 100 km/h das Lenkrad vibriert. Nach etwas googlen vermute ich, dass die Bremsscheiben verzogen sind. Muss man stärker von 200 km/h runterbremsen fängt das Fahrzeug an richtig stark zu schlingern oder tanzen. So lassen kann man das imho auf keinen Fall.


    Eigentlich sind die Verschleißteile wie Bremsen ja von der Gewährleistung ausgenommen. Aber was ist, wenn der Mangel schon bei Übergabe vorhanden sein musste? Habe natürlich gleich am nächsten Tag mit dem Händler telefoniert und er meinte, ich solle das erstmal von einer Werkstatt bei mir untersuchen lassen und dann wieder mit ihm Rücksprache halten. Ich befürchte bei verzogenen Bremsen wird er nicht bezahlen wollen.


    Und kann der Händler darauf bestehen, dass ich das Fahrzeug auf meine Kosten zu ihm bringe? Sind immerhin 250 km.


    Hattet ihr schon einen ähnlichen Fall oder wisst ihr, wie die Rechtslage ist? Würde in das Telefonat mit dem Händler gerne etwas vorbereitet reingehen ;)



    Gruß,
    Nico.

  • Also wenn es ein guter Händler ist, wird er dir das reparieren... Aber normalerweise musst du ihm das Beweisen, dass das auch schon vorm Kauf war, und das ist natürlich ned so einfach, vorallem ned wenn du eben auf der AB warst usw, weil da könnte er sich wehren und sagen dass du sie heiss gebremst hast etc... aber würd mal auf die freundliche Weise probieren, und sehen was raus kommt...

  • Die Frage ist halt auch ob er von mir verlangt, dass ich die 250 km nochmal hochfahre, dann das Auto dort lasse und ein paar Tage später wieder hole. Wären dann 1000 km insgesamt.

  • Die Frage ist halt auch ob er von mir verlangt, dass ich die 250 km nochmal hochfahre, dann das Auto dort lasse und ein paar Tage später wieder hole. Wären dann 1000 km insgesamt.

    Leider darf er und kann er das verlangen. Wenn es dir am Mittwoch aufgefallen ist solltest du ihn am besten am gleichen Tag darüber informieren. Die Entfernung ist eigentlich nicht sein Problem, natürlich wird er versuchen davon zu kommen. Aber macht dir erst mal keinen Kopf: ich würde mit dem Vertragshändler in deiner Nähe darüber reden dass er die Rücksprache mit deinem Verkäufer hält. Wenn es erst letze Woche passiert ist, glaube ich dass du noch gute Karten hast dass sie es reparieren und Rücksicht auf die Entfernung nehmen.

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  • wie appollo sagt... freundlich probieren... vllt hast glück :rolleyes:

    B///MW

    Zitat

    (22:28:31) justen: Greislig heißt in Bayern ned hässlich sondern schon schön aber ned vooooll schön


    Zitat

    (20:31:05) chief: ist waffels papa ein waffeleisen?


  • Das ist ganz klar ein Sachmangel (Verschleißteil hin oder her). In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen das es eben NICHT vorher schon war, und das kann er faktisch nicht. Eine verzogene Bremsscheibe fällt für mich ganz klar unter Gewährleistung. Denn soetwas ist eben bei einem vergelichbaren Farhzeug nicht (laut Gesetz vergleichbare Sache)


    Und jetzt wirds erst richtig lustig. Laut gesetzlicher Gewährlesitung muss er die Sache (also das Auto) sogar abholen kommen!


    Da kauft man ein so teueres Auto und wird noch verarscht... vlt sind es nämlich garnicht nur die Bremsen...

  • Habe wie gesagt dem Verkäufer direkt am Morgen nach dem Kauf angerufen und ihm das mitgeteilt. Die Idee, dass der Händler hier am besten mit dem Verkäufer sprechen soll, ist super. Hoffe die machen das :)


    Zitat

    Und jetzt wirds erst richtig lustig. Laut gesetzlicher Gewährlesitung muss er die Sache (also das Auto) sogar abholen kommen!


    Bist du dir da sicher? Habe darüber nun solches und solches bzw. entsprechende Urteile gelesen. Da ich keine Lust auf einen Rechtsstreit habe, muss ich wohl auf die Einsicht des Verkäufers hoffen.


    Zitat

    Da kauft man ein so teueres Auto und wird noch verarscht... vlt sind es nämlich garnicht nur die Bremsen...


    Ich hoffe es ist nichts zu großes. Denke je günstiger das zu beheben ist desto eher würde der Verkäufer davon absehen, mich mit dem Wagen zum ihm fahren zu lassen.
    Ob er mich nun verarschen wollte weiß ich nicht, ich hab das ja selbst erst nach einigen Kilometern gemerkt, so viel wird die Werkstatt da sicher nicht mit dem Wagen gefahren sein. Aber dass der Wagen beim starken Bremsen um 200 km/s so stark schlingert hat mich geschockt, nicht auszudenken was da passieren kann :S


    Was ich ganz vergessen hatte zu erwähnen: habe mir auf dem Kaufvertrag zusichern lassen, dass der Wagen MP3s abspielen kann. Aber natürlich ist die entsprechende Funktion nicht aktiviert. Habs dem Verkäufer auch gleich mitgeteilt und ich hoffe, die Werkstatt hier kann das umcodieren. Langsam verstehe ich meine Eltern, die wegen solcher Scherereien keine Gebrauchten wollen. Aber was gibts für 15k€ für Neuwägen? :fail:

  • Das ist ganz klar ein Sachmangel (Verschleißteil hin oder her). In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen das es eben NICHT vorher schon war, und das kann er faktisch nicht. Eine verzogene Bremsscheibe fällt für mich ganz klar unter Gewährleistung. Denn soetwas ist eben bei einem vergelichbaren Farhzeug nicht (laut Gesetz vergleichbare Sache)


    Und jetzt wirds erst richtig lustig. Laut gesetzlicher Gewährlesitung muss er die Sache (also das Auto) sogar abholen kommen!


    Da kauft man ein so teueres Auto und wird noch verarscht... vlt sind es nämlich garnicht nur die Bremsen...

    Genau so ist es.
    Du musst dem VK im ersten 1/2 Jahr gar nichts beweisen, erst danach (Beweislastumkehr).
    Die Rechtssprechung ist soweit ich weiß sogar so, dass im ersten 1/2
    Jahr immer davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
    Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Aber nur solange es sich um Verschleiß handelt z.B. abgefahrene Bremsscheiben.
    Wenn ein Verschleißteil aber kaputt ist und das nichts mit dem normalen Verschleiß zu tun hat sieht die Sache anders aus.
    In deinem Fall würde ich auch stark davon ausgehen, dass das kein Verschleiß ist sondern ein Defekt/Mangel. Wobei ja noch gar nicht geklärt ist wo der Fehler liegt.
    Also VK darüber informieren und gegf. freundlich auf die Rechtslage aufmerksam machen.
    Du musst den Wagen auch nicht zum VK bringen. Der VK darf aber entscheiden wo repariert wird oder ob er es selbst macht.

  • @seargeant


    Genau so sehe ich das auch


    nocotool


    Kontatiere einfach mal deinen Händler und schaue was er sagt. Zunächst freundlich, dann aber bestimmend. Vlt war verarschen etwas zu gob ausgedrückt... aber Bremsen sind ein sicherheitsrelevamtes Bauteil, da sollte man von ausgehen das der Händler dies eingehend vor Verkauf prüft !

  • [quote='OnlyOne','index.php?page=Thread&postID=738079#post738079'] Der VK darf aber entscheiden wo repariert wird oder ob er es selbst macht.


    Und wenn er es selbst machen will, weil ihn das vermutlich günstiger kommt, dann muss das Auto ja irgendwie zu ihm..
    Mal abwarten ob es wirklich die Bremsen sind und was der Händler dann dazu sagt. Dass er es übernimmt, davon gehe ich eigentlich aus, die Frage ist nur ob er möchte, dass ich mit dem Auto zu ihm komme.


    Freitag ist der Termin in der Werkstatt, danach weiß ich hoffentlich mehr. Werde dann berichten ;) Danke jedenfalls schonmal für eure Hilfe!